Kurzmitteilungen aus dem Luzerner Regierungsrat

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Luzerner Regierungsrat, seit 2019

Regierungsrat genehmigt Projekt für mehr Verkehrssicherheit und behindertengerechte Bushaltestelle auf der Kantonsstrasse.Die Bushaltestelle Dorf an der Kantonsstrasse K 56a in Römerswil genügt den Anforderungen im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) nicht. Diese zentrale Haltestelle gilt als die wichtigste im Dorf. Ein Kantonsstrassenprojekt sieht deshalb vor, die Bushaltestelle Dorf behindertengerecht auszubauen und jene im Chäppeliacher aufzuheben. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Fussgängerinnen und Fussgängern, wird das schulhausseitige Trottoir im Bereich der Busshaltestelle Dorf von 1,5 auf 2 Meter ausgebaut. Im Bereich der aufzuhebenden Bushaltestelle Chäppeliacher wird auf der Kantonsstrasse eine Eingangspforte zur Verdeutlichung der Römerswiler Dorfeinfahrt und zur Reduktion des Geschwindigkeitsniveaus realisiert. Gleichzeitig soll mit diesem Projekt auf der Kantonsstrasse im Abschnitt Chäppeliacher eine Strassensanierung vorgenommen werden. Die Gesamtkosten für das Kantonsstrassenprojekt betragen 1,9 Mio. Franken. Der Regierungsrat hat das Projekt bewilligt. 

Regierungsrat genehmigt neue Aufteilung des Bebauungsplans Zentrumszone Bahnhof Horw

Der aus dem Jahr 2012 stammende Bebauungsplan Zentrumszone Bahnhof Horw umfasst Flächen in der Gemeinde Horw und in der Stadt Kriens. Seither wurde die Hälfte der zulässigen Bauvolumen bewilligt und bereits ganz oder teilweise realisiert. Darüber hinaus sind wichtige Massnahmen zur Umsetzung des Bebauungsplans abgeschlossen, beispielsweise der Umbau des Bahnhofs Horw, die Verlegung des Steinibachs und die Realisierung des Ziegeleiparks. Der Einwohnerrat der Gemeinde Horw beschloss am
31. März 2022 die Aufhebung des Bebauungsplans Zentrumszone Bahnhof Horw und die Festsetzung der Bebauungspläne Zentrumszone Bahnhof Horw Ost und West. Der Einwohnerrat der Stadt Kriens beschloss am 19. Mai 2022 die Aufhebung des Bebauungsplans Zentrumszone Bahnhof Horw auf dem Gebiet der Stadt Kriens. Die Aufteilung des Bebauungsplans erfolgt, da die zwei Gebiete Ost und West von der Bahnlinie getrennt werden und deshalb räumlich und funktional nur gering miteinander verknüpft sind. Die Bebauung des Areals auf dem Stadtgebiet von Kriens wird zurzeit realisiert und alle bestehenden Abhängigkeiten zwischen Horw und Kriens sind gelöst. Deshalb wird das Teilgebiet Kriens aus dem Bebauungsplanperimeter entlassen. Der Regierungsrat genehmigt die Aufhebung des Bebauungsplans Zentrumszone Bahnhof Horw und die Aufteilung in die Bebauungspläne Zentrumszone Bahnhof Horw Teil Ost und Teil West der Gemeinde Horw. Er genehmigt auch die Aufhebung des Bebauungsplans Zentrumszone Bahnhof auf dem Gebiet der Stadt Kriens.
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