Kurzmitteilungen aus dem Luzerner Regierungsrat

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Luzerner Regierungsrat ab 2023

Gisikon: Regierungsrat genehmigt Teilrevision der Ortsplanung im Gebiet Gemeindehaus
An der Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2024 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Gisikon eine Änderung des Zonenplans im Gebiet Gemeindehaus sowie eine damit zusammenhängende Anpassung des Bau- und Zonenreglements. Diese Teilrevision der Ortsplanung ermöglicht insbesondere die Erweiterung des Schulraumangebots. Sie ist recht- und zweckmässig, weshalb sie der Regierungsrat unverändert genehmigen konnte.

Escholzmatt-Marbach: Bebauungsplan «Marbach Dorf» genehmigt. An der Gemeindeversammlung vom 25. November 2022 haben die Stimmberechtigten von Escholzmatt-Marbach den Bebauungsplan «Marbach Dorf» verabschiedet. Dieser ersetzt den bestehenden Bebauungsplan «Marbach Dorf» aus dem Jahr 1990. Das Marbacher Ortsbild ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) eingetragen. Der Bebauungsplan setzt diese Schutzanliegen um. Er legt fest, wie die räumliche und bauliche Eigenart des Ortsbildes Marbach sowie die daran angrenzenden und ebenfalls intakten Dorfteile erhalten werden und regelt die Möglichkeiten für gut eingefügte Neu- und Ersatzbauten. Der Regierungsrat hat den Bebauungsplan «Marbach Dorf» genehmigt.

Hitzkirch: Bebauungsplan Zentrum genehmigt. An der Gemeindeversammlung vom 29. November 2023 verabschiedeten die Stimmberechtigten der Gemeinde Hitzkirch den Bebauungsplan Zentrum. Der Dorfkern von Hitzkirch ist im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) eingetragen. In diesem Gebiet gilt deshalb eine Bebauungsplanpflicht, mit der die Schutzinteressen umgesetzt werden. Mit dem Bebauungsplan Zentrum schafft die Gemeinde Hitzkirch die Voraussetzung für die bauliche Entwicklung im Zentrum. Der Bebauungsplan sichert darüber hinaus auch die öffentlichen Räume in diesem Gebiet und erlässt für einzelne Plätze teilweise spezifische Vorschriften. Der Regierungsrat hat den Bebauungsplan Zentrum genehmigt.

Wasserversorgung: Regierung genehmigt regionalen Teilrichtplan. Die Regionalen Entwicklungsträger (RET) übernehmen kommunale Aufgaben, die regional zu koordinieren und abzustimmen sind. Dazu erlassen sie unter anderem regionale Teilrichtpläne. Unter der Federführung des RET Luzern West haben die Luzerner Gemeinden im Einzugsgebiet der Wigger und der kleinen Emme den regionalen Teilrichtplan «Wasserversorgung» erarbeitet. Dieser ermöglicht die nachhaltige überkommunale Wasserversorgungsplanung und liefert die notwendigen Grundlagen für die kommunale Umsetzung. Nachdem die beteiligten RET (Luzern West, zofingenregion und Sursee-Mittelland) den regionalen Teilrichtplan «Wasserversorgung» an ihren Delegiertenversammlungen verabschiedet haben, genehmigt jetzt auch der Regierungsrat die recht- und zweckmässige Vorlage.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]