Regierungsrat bewilligt interkantonalen Polizeieinsatz am WEF 2019
Vom 22. bis 26. Januar 2019 findet in Davos das World Economic Forum (WEF) statt. Um die Sicherheit der internationalen Veranstaltung mit zahlreichen Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Religion zu gewährleisten, hat die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Sicherheitsdirektorinnen und -direktoren (KKJPD) die Regierungen der Kantone um polizeiliche Unterstützung ersucht.
Das Zentralschweizer Polizeikonkordat wird sich zur Unterstützung des Kantons Graubünden am interkantonalen Polizeieinsatz beteiligen. Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat das Gesuch der KKJPD gutgeheissen und wird eine entsprechende Anzahl von Einsatzkräften zur Sicherung des WEF 2019 zur Verfügung stellen.
Regierungsrat beschliesst Teilrevision der Kantonalen Gewässerschutzverordnung
Der Regierungsrat hat eine Teilrevision der Kantonalen Gewässerschutzverordnung (KGSchV) beschlossen und setzt die Änderungen per 1. Januar 2019 in Kraft. Mit der Teilrevision wird der unbestimmte Rechtsbegriff «dicht überbaut» präzisiert sowie eine Rechtsgrundlage geschaffen, um die Auswirkungen des Gewässerraums entlang von Grossgewässern auf die Landwirtschaft zu reduzieren. Weiter wird geregelt, ab welchem Datum die mit dem Gewässerraum verbundenen Vorschriften zur Bewirtschaftung in Kraft treten. Durch diese Konkretisierung wird erreicht, dass bereits angelegte Kulturen bis zur Ernte landwirtschaftlich genutzt werden können.
Netzgebiete für Stromversorgung angepasst
Gemäss Art. 5 Abs. 1 des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) bezeichnen die Kantone die Netzgebiete der auf ihrem Gebiet tätigen Stromnetzbetreiber. Mit der Zuteilung der Netzgebiete wird parzellenscharf bestimmt, welchem Netzbetreiber die Anschlusspflicht und die Lieferpflicht obliegt. Mit Beschluss vom 2. März 2010 hatte der Regierungsrat erstmals die Zuteilung der Netzgebiete anhand von Karten und einer Liste mit den entsprechenden Grundstücksnummern parzellenscharf vorgenommen. Seither haben sich die Gegebenheiten gemäss Rückmeldungen der Netzbetreiber bei einigen Liegenschaften geändert, was eine Anpassung der Netzgebietszuteilung erfordert. Der Regierungsrat hat nun eine entsprechende Anpassung vorgenommen. Die parzellenscharfe Netzgebietszuteilung wird im geografischen Informationssystem (GIS) des Kantons Luzern veröffentlicht.