Zwei Lektionen Hauswirtschaftsunterricht als Wahlpflichtfach
Die Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse können auch nach der Einführung des Lehrplans 21 auf das Schuljahr 2019/20 zwei Lektionen Hauswirtschaftsunterricht als Wahlpflichtfach besuchen. Dieses soll insbesondere für die Nahrungsmittelzubereitung eingesetzt werden. Der Regierungsrat hat beschlossen, die Wochenstundentafel in der 9. Klasse im neuen Fach Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH) um diese zwei Wahlpflichtlektionen zu ergänzen. Eine Lektion ist bereits Pflicht und wird unter anderem für Aspekte der Wirtschaft und Ernährung eingesetzt. Der Regierungsrat setzt damit ein erheblich erklärtes Postulat von Priska Wismer-Felder um.
Bebauungsplan und Umzonung im Gebiet Grüenmatt in Emmen genehmigt
Der Einwohnerrat Emmen beschloss im Mai 2018 einen Bebauungsplan im Gebiet Grüenmatt. Auf einem Perimeter von rund 38’000 m2 sollen vier 5-geschossige Wohngebäude mit rund 150 Wohnungen gebaut werden. Gleichzeitig beschloss der Einwohnerrat eine Teilrevision des Zonenplans, mit welcher die Grundstücke innerhalb des Bebauungsplanperimeters in die «Spezielle Wohnzone» umgezont wurden. Der Regierungsrat hat den Bebauungsplan und die Teilrevision des Zonenplans genehmigt. Mit seinem Genehmigungsentscheid passte er die Formulierung zweier Sonderbauvorschriften an und wies zwei gegen den Bebauungsplan eingereichte Verwaltungsbeschwerden ab.
Hochwasserschutz am Götzentalbach in Dierikon
Mit Entscheid vom 28. November 2017 hat der Regierungsrat das Wasserbauprojekt für den Ausbau des Götzentalbaches, Abschnitt Oberdierikon bis zur Mündung in die Ron, bewilligt. Zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes sieht das Projekt zwei Geschiebe- und Schwemmholzrückhalte sowie Neubauten von Durchlässen sowie eine neue Bachlaufführung unterhalb des Siedlungsgebietes vor. Im Siedlungsgebiet kann der Götzentalbach über weite Strecken offen geführt werden. Der Abschnitt zwischen Siedlung und Mündung in die Ron wird revitalisiert.
Im Urteil vom 25. September 2018 hiess das Kantonsgericht eine gegen diesen Entscheid eingereichte Beschwerde gut und stellte fest, der Regierungsrat sei zu Unrecht nicht auf die Einsprache des Beschwerdeführers eingetreten. Dieser hatte den Miteinbezug seiner Liegenschaften in den Projektperimeter und in die Realisierung von Hochwasserschutzmassnahmen beantragt. Das Kantonsgericht hob deshalb den Regierungsratsentscheid auf und wies diesen zur inhaltlichen Prüfung der Einsprache und für einen Neuentscheid an den Regierungsrat zurück.
In seinem neuen Entscheid bewilligt der Regierungsrat das Wasserbauprojekt und weist die Einsprache ab. Der Hochwasserschutz der Grundstücke des Beschwerdeführers ist in einem anderen Verfahren, d.h. im Rahmen der Strassensanierung oder von Objektschutzmassnahmen, zu realisieren. Die beiden Hochwasserschutzprojekte haben keinen derart engen sachlichen Zusammenhang, dass sie nicht sinnvoll getrennt voneinander beurteilt werden können. Deshalb ist ein Einbezug der Grundstücke des Einsprechers in das vorliegende Wasserbauprojekt nicht gerechtfertigt.
Lücke im Radroutennetz zwischen Hochdorf und Sempach soll geschlossen werden
Auf der Kantonsstrasse K 56 zwischen Hochdorf und Sempach soll eine Lücke im Radroutennetz geschlossen werden. Um die Verkehrssicherheit und -qualität für alle Verkehrsteilnehmer – insbesondere für den Langsamverkehr – zu verbessern, wird auf der südlichen Strassenseite ein Radstreifen erstellt. Im Bereich Sempachstrasse 14 wird eine Mittelinsel gebaut und die bestehenden Bushaltestellen werden gemäss Vorgaben des Behindertengleichstellungsgese
Verteilung der Kosten für die Sanierung der Schiessanlagen Allmend Luzern
Der Regierungsrat hat die Kosten für die Sanierung der Schiessanlagen im Gebiet Allmend in der Stadt Luzern und in der Gemeinde Horw auf die Zahlungspflichtigen verteilt. Für die vier vor einigen Jahren sanierten Schiessanlagen wurden von der Stadt Luzern und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) Vorfinanzierungen von rund 3,5 Millionen Franken geleistet. Diese Vorleistungen wurden nun ausgeglichen. Zahlungspflichtige sind die Stadt Luzern, das VBS, diverse Schiessvereine sowie der Kanton Luzern. Da einige der Schiessvereine mittlerweile nicht mehr existieren, entstanden Ausfallkosten, die über die neu geschaffene Sonderabgabe gemäss § 32a Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz finanziert werden. Der Bund hat für alle vier Anlagen einen Beitrag an die Untersuchungs- und Sanierungskosten aus dem Altlastenfonds (VASA-Beitrag) gesprochen.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]