Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat

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Luzerner Staatskanzlei

Regierungsrat ist für die Einführung des zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaubs

Die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat zur Vernehmlassung über den indirekten Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative eingeladen. Die Vorlage sieht einen zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub vor, der vom Vater innerhalb von sechs Monaten ab der Geburt am Stück oder tageweise bezogen werden kann. Finanziert werden soll der Vaterschaftsurlaub gleich wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung (EO). Die Vaterschaftsurlaubs-Initiative verlangt einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub.

Der Luzerner Regierungsrat befürwortet den indirekten Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative und damit die Einführung des zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaubs. Als familienfreundlicher Arbeitgeber begrüsst der Kanton eine gesamtschweizerische Lösung des Vaterschaftsurlaubes – auch im Hinblick auf die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau. Die vorgeschlagene Höhe erachtet der Regierungsrat als passend und die Finanzierung über die Erwerbsersatzordnung (EO) führe zu einer sowohl für die Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmende tragbaren Lösung. Der flexible Bezug des Vaterschaftsurlaubes an einzelnen Tagen (anstatt zwei Wochen) am Stück sei eine sinnvolle Alternative.

Anhang
Stellungnahme

Konzession zur Nutzung von öffentlichem Grundwasser für thermische Zwecke erteilt

Der Regierungsrat hat der WIKA Schweiz AG in Hitzkirch eine Konzession zur Nutzung von öffentlichem Grundwasser für den Betrieb einer kombinierten Wärmepumpe für die Dauer von 30 Jahren erteilt. Das Projekt beinhaltet die Erstellung eines Kompetenzzentrums zur Wasserentnahme für die thermische Nutzung (Raumheizung und Warmwasseraufbereitung sowie Kühlung für Produktion und Raumklimatisierung). Gegen das Projekt sind keine Einsprachen eingegangen.

Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz verabschiedet

Auf den 1. Juli 2019 tritt das neue Gesetz über den Feuerschutz (FSG) in Kraft. Das bisher geltende Kaminfegermonopol wird durch ein Bewilligungsmodell ersetzt. Neu können Kunden zwischen den verschiedenen zugelassenen Kaminfegermeistern auswählen, wobei die Tarife nicht mehr staatlich vorgeschrieben werden. Der Regierungsrat hat die Verordnung zum FSG verabschiedet. Darin ist geregelt, dass die Gebäudeversicherung Luzern als Bewilligungsinstanz für Kaminfegerarbeiten fungiert. Auf der Internetseite der Gebäudeversicherung werden die zugelassenen Kaminfegermeister veröffentlicht. Die neue Verordnung vereinfacht weiter die Fristenregelung für Kontrollen und Reinigungen, für deren Einhaltung künftig die Hauseigentümer selber verantwortlich sind. Mit der neuen Verordnung können drei bisherige Verordnungen (Einteilung der Kaminfegerkreise, Kaminfegertarif, Feuerpolizeiliche Kontrollen in Gastgewerbebetrieben) aufgehoben werden.

Regierungsrat begrüsst die Agrarpolitik AP22+
des Bundes

In seiner Vernehmlassungsantwort zur eidgenössischen Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) begrüsst der Luzerner Regierungsrat grundsätzlich deren Ziele, die sich mit der Strategie Agrarpolitik des Kantons Luzern decken. Eine weitere Reduktion des ökologischen Fussabdrucks sei erforderlich und die gesellschaftlichen Erwartungen an die Bereitstellung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen gross, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Die Luzerner Regierung befürwortet, dass neue, besonders innovative Landwirtschaftsprodukte mit Subventionen gefördert werden. Sie weist jedoch darauf hin, dass dies nicht zu einer Steigerung des jetzigen Subventionsvolumens führen darf.

Anhang
Stellungnahme

Abstimmungen: Stimmberechtigte entscheiden im Mai
über eine kantonale Vorlage

Der Regierungsrat hat beschlossen, dass die Volksabstimmung über die Aufgaben- und Finanzreform 2018 am 19. Mai 2019 durchgeführt wird.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]