Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat

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Luzerner Staatskanzlei

Strassenverkehrsamt: Gebühren werden gesenkt.

Unter dem Gesichtspunkt der Einhaltung des Kostendeckungsprinzips wird die Höhe von Gebühren regelmässig überprüft. Diese periodische Überprüfung hat nun den Regierungsrat veranlasst, einzelne Gebühren der Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes (SRL Nr. 778) anzupassen. So zum Beispiel legt er die Gebühr für Schilderübertragungen für Privatpersonen wieder wie Ende 2014 auf 70 statt 100 Franken fest. Bei der gleichzeitigen Übertragung von Firmenkontrollschildern, zum Beispiel bei gesamten Fahrzeugflotten, wird die Gebühr ab dem sechsten Fahrzeug von 70 auf 40 Franken reduziert. Diese Gebühr fällt ausserdem nur noch an, wenn zugleich die Unternehmens-Identifikationsnummer geändert und/oder eine neue persönliche Identifikationsnummer vergeben wird. Bei Namensänderungen von natürlichen Personen und – sofern die Rechtsform nicht geändert wird – von Firmen wird künftig gänzlich auf eine Gebühr verzichtet. Ausserdem passt der Regierungsrat auch die Gebühren für schriftliche Halter- oder Fahrzeugauskünfte an: Neu können für die Grundpauschale von zehn Franken bis zu zehn Auskünfte einholt werden, bis zu 30 schriftliche Auskünfte kosten neu 20 Franken, bis 50 schriftliche Auskünfte 50 Franken. Die Verordnungsänderung tritt per 1. April 2019 in Kraft.

Beitrag für archäologische Grabung in Egolzwil bewilligt

Der Regierungsrat hat für die archäologische Grabung im Zusammenhang mit der geplanten Überbauung Moosmatt in Egolzwil einen Beitrag von maximal rund 0,8 Millionen Franken bewilligt. Archäologische Sondierungen führten zur Entdeckung der Reste einer Siedlung aus der mittleren Bronzezeit (1550-1350 v.Chr.). Die neue Fundstelle liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zur Pfahlbausiedlung Egolzwil E3, die Teil des UNESCO-Weltkulturerbes bildet. Zum ersten Mal gelang damit der Nachweis einer bronzezeitlichen Siedlung im Wauwilermoos, einer archäologischen Landschaft von nationaler Bedeutung. Die Kantonsarchäologie wird diese wichtigen kulturgeschichtlichen Zeugen bis zum geplanten Baubeginn im Herbst im Rahmen einer Rettungsgrabung dokumentieren.

Diplom Informatik: Regierungsrat genehmigt Weiterbildungskonzept

Die nationale Einführung des Fachs Informatik an den Schweizer Gymnasien löst im Kanton Luzern einen erheblichen Nachqualifizierungsbedarf an Informatik-Lehrpersonen aus. Die Stellen lassen sich nicht über den regulären Arbeitsmarkt besetzen, da dieser ausgetrocknet ist. Ab Schuljahr 2021/22 ergibt sich für die Kantonsschulen ein zusätzlicher Bedarf an Lehrpersonen für Informatik im Umfang von 10 bis 12 Vollzeitstellen. Bereits unterrichtende Lehrpersonen sollen im Rahmen eines universitären Lehrgangs ein von der EDK anerkanntes Erweiterungsdiplom erwerben können. Der Regierungsrat hat dieses Weiterbildungskonzept genehmigt.

Neukonzession für Wasserkraft-Nutzung der Reuss

Der Regierungsrat hat der Perlen Papier AG eine neue Konzession für die Dauer von 30 Jahren für die Nutzung der Wasserkraft der Reuss erteilt. Das Projekt beinhaltet die Wasserentnahme aus der Reuss zur Nutzung der Wasserkraft, einen hochwassersicheren Ausbau, die Instandsetzung der bestehenden Wehranlage Perlen sowie die Sicherstellung der freien Fischwanderung. Zusammen mit der Konzessionierung hat der Regierungsrat fünf Einsprachen behandelt.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]