Luzerner Staatskanzlei
Regierungsrat genehmigt Bebauungsplan Rothenburg Station Ost und die Teilrevision der NutzungsplanungDas Areal Rothenburg Station Ost ist im kantonalen Richtplan als Entwicklungsschwerpunkt definiert. Es wird begrenzt durch die Wahligen- und Stationsstrasse sowie den Bahnhof und den Autobahnzubringer. Das Gebiet ist sowohl durch den öffentlichen Verkehr wie auch durch den Autobahnanschluss Rothenburg gut erschlossen und bietet das Potenzial zu einem verdichteten, qualitätsvollen Arbeitsgebiet. Der Regierungsrat genehmigt die Teilrevision der Nutzungsplanung und den Bebauungsplan, womit die Voraussetzung für eine Weiterentwicklung des bisher wenig genutzten Areals zu einem verdichteten, qualitätsvollen Arbeitsgebiet geschaffen werden.
| | Oberkirch: Revitalisierungsprojekt Sure bewilligt | Der Regierungsrat hat ein Wasserbauprojekt zur Revitalisierung der Sure in der Gemeinde Oberkirch im Abschnitt Fischerhof bis Mündung Hofbach bewilligt und dessen Ausführung beschlossen. Der betroffene Abschnitt der Sure ist ökologisch stark beeinträchtigt. Mit dem Revitalisierungsprojekt sollen sowohl Massnahmen zur Förderung der Ökologie sowie Massnahmen zur Besucherlenkung und Naherholung ausgearbeitet werden. Dies beinhaltet unter anderem den Rückbau der Verbauungen und die Umgestaltung der Böschungen sowie die Verlegung des bestehenden Uferweges, der neu als kombinierter Fuss-/Radweg ausgestaltet werden soll. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2,6 Millionen Franken, die Gemeinde beteiligt sich mit 319’800 Franken am Revitalisierungsprojekt. | |
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| | Einsatz von mobilen Endgeräten an Schulen: Besoldungsverordnung angepasst | Ab Sommer 2018 wird für Lehrpersonen an kantonalen Schulen gemäss «bring your own device» (BYOD) der Einsatz von privaten mobilen Endgeräten (Laptop, Notebook) eingeführt. Je nach Pensum und Anstellungskategorie dürfen Lehrpersonen anstelle eines kantonalen Gerätes ein privates Gerät für ihre Arbeit benutzen. Der Regierungsrat hat nun die Besoldungsverordnung angepasst, in der die Entschädigung von maximal Fr. 300.- pro Schuljahr für die Verwendung der privaten Geräte geregelt wird. Es wird davon ausgegangen, dass 25 bis 30 Prozent der Lehrpersonen ein BYOD-Gerät benutzen werden. Die Kosten sind im Rahmen des Hardwareaustausches (IWP 2.0) budgetiert. | |
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| | Heilpädagogische Schule Willisau: Zuschlag für Transportleistung vergeben | Der Regierungsrat hat den Zuschlag für die Transportleistung für die Lernenden der Heilpädagogischen Schule Willisau vergeben: Für den Transport ist künftig die EUROBUS Häfliger AG in Sursee zuständig. Sie hat unter den zwei offerierenden Transportunternehmen die höchste Punktezahl erreicht. | |
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| | Neuenkirch: Verlegung und Offenlegung des Krauerhusbachs | Der Krauerhusbach wird auf rund 50 Meter offengelegt und verlegt. Der neue Bachlauf wird auf einer Länge von 125 Meter durch die Grünzone geführt. Der Gewässerraum wird mittels Baulinien gesichert. Der Regierungsrat bewilligt ein entsprechendes Wasserbauprojekt, dem zuvor schon der Gemeinderat von Neuenkirch zugestimmt hat. |
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