Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Finanzausgleich 2019 zwischen Bund und Kantonen: Regierungsrat fordert konsolidierte Betrachtung

Rund um den Nationalen Finanzausgleich (NFA) zwischen Bund und den Kantonen stehen derzeit der Wirksamkeitsbericht 2016-2019 und die Vorschläge im Rahmen der Steuerreform 17 (SV17) zur Debatte. Der Luzerner Regierungsrat fordert in einem Antwortschreiben an die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) eine konsolidierte Betrachtung, welche die parlamentarischen Entscheide zur SV 17 und dem Wirksamkeitsbericht berücksichtigen. Diese konsolidierte Betrachtung soll als Basis für den nächstjährigen Aufgaben- und Finanzplan 2020-2023 dienen. Ferner fordert der Regierungsrat, dass die Zetafaktoren, unabhängig von der SV17, möglichst schnell (bereits für 2020) umgesetzt werden. Heute erhöht ein Gewinnfranken bei Unternehmen die Finanzkraft im NFA in gleichem Masse wie ein Einkommensfranken. Unternehmensgewinne lassen sich jedoch steuerlich weniger stark ausschöpfen als natürliche Personen wegen der Mobilität des Kapitals. Für Luzern und ungefähr die Hälfte der Kantone stellen Unternehmensgewinne im Rahmen des NFA ein finanzielles Verlustgeschäft dar. Die Steuereinnahmen aus zusätzlichen Unternehmensgewinnen reichen nicht, um die tiefere NFA-Zahlungen auszugleichen. Dieser Sachverhalt setzt falsche Anreize und ist als Systemfehler nach Überzeugung der Luzerner Regierung auszumerzen.

 

 

Gemeinde Zell: Belagssanierung auf Kantonsstrasse K 42 bewilligt

Der Regierungsrat hat eine Belagssanierung auf der Kantonsstrasse K 42 zwischen Zell und Grossdietwil bewilligt. Eine nicht normgerechte Bushaltestelle, die sich im Bereich der Belagssanierung befindet, wird zudem aufgehoben und im Bereich des neuen Gemeindehauses als behindertengerechte Fahrbahnhaltestelle realisiert. Die Baukosten belaufen sich auf 180’000 Franken. Einsprachen gegen das Bauprojekt wurden keine eingereicht.

Gemeinde Eschenbach: Regierungsrat bewilligt Umbau Knoten K 16/55

Die Kantonsstrasse K 16 ist die wichtigste Anbindung des Seetals an das übergeordnete Strassennetz Richtung Luzern. Der Knoten K16/55 in der Gemeinde Eschenbach genügt den technischen Anforderungen an die Verkehrssicherheit nicht mehr und soll deshalb umgebaut werden. Die Strassenquerschnitte, die Strassenneigung und die Knotengrössen werden auf die örtlichen Verhältnisse angepasst. Dazu gehört der Bau einer Radverkehrsanlage sowie einer Strassenverkehrsinsel. Der Regierungsrat hat ein entsprechendes Projekt in der Höhe von 1’970’000 Franken bewilligt.

Gemeinde Grossdietwil: Sanierung Kantonsstrassenabschnitt K 42 Zell-St. Urban

Der Kantonsstrassenabschnitt K 42 Zell-St. Urban im Bereich Grossdietwil-Feld in der Gemeinde Grossdietwil ist sanierungsbedürftig, da die Strasse talseitig Geländerisse sowie Deformationen des Randabschlusses aufweist. Zusätzlich zur Sanierung wird der Strassenrand einen Meter talwärts versetzt. Dadurch wird die Fahrbahn in diesem Abschnitt von heute 6 Meter auf 7 Meter ausgeweitet. Weiter wird das Quergefälle im Kurvenbereich korrigiert. Der Regierungsrat hat ein entsprechendes Projekt in der Höhe von 1,6 Millionen Franken bewilligt.

Gemeinden Dagmersellen und Altishofen: Neubau Bushaltestelle Knoten Gäuerhof

Die Linie «Willisau–Schötz–Nebikon–Dagmersellen» wird für den öffentlichen Verkehr ausgebaut. Im Rahmen dieses Ausbaus wird auf der Kantonsstrasse K 11 beim Knoten Gäuerhof eine neue Bushaltestelle mit zwei Buchten erstellt. Der Regierungsrat hat ein entsprechendes Projekt in der Höhe von 905’000 Franken bewilligt. Die heutige Bushaltestelle auf dem Areal der Galliker Transport AG / Pangas AG wird anschliessend aufgehoben. Bei der Bushaltestelle Knoten Gäuerhof handelt es sich um eine Projektergänzung zum ursprünglichen Projekt «Umgestaltung Knoten Gäuerhof», welches der Regierungsrat mit separatem Beschluss vom 1. Dezember 2017 genehmigt hat. Der Bau der Bushaltestelle erfolgt 2019 zeitgleich mit dem Ausbau des Knotens Gäuerhof, der durch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) erstellt wird.

Gemeinde Hohenrain: Änderung der Bau- und Zonenordnung sowie des Zonenplans genehmigt

An der Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2018 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Hohenrain eine Änderung des Bau- und Zonenreglements (BZR) und des Zonenplans im Ortsteil Hohenrain. Die Gemeinde beabsichtigt eine Fläche von 2’700 m2 in die Zone für öffentliche Zwecke einzuzonen. Sie wird benötigt, damit eine gemeinsame Holzschnitzel-Heizzentrale für das Heilpädagogische Zentrum Hohenrain (HPZH), das Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung Hohenrain (BBZN) sowie für einige weitere Gebäude in der näheren Umgebung wie das Schulhaus und das Pfarreiheim realisiert werden kann. Der Regierungsrat genehmigt die entsprechende Änderung der Bau- und Zonenordnung sowie des Zonenplans.

Gemeinde Pfaffnau: Änderung des Zonenplans im Gebiet Sonnegarte

Der Regierungsrat genehmigt die Zonenplanänderung im Gebiet Sonnegarte in der Gemeinde Pfaffnau. Die Stimmberechtigten hatten der Änderung bereits an der Gemeindeversammlung vom 15. Mai 2018 zugestimmt. Die Zonenplanänderung ermöglicht es, einen Neubau für das Wohnheim Sonnegarte der Luzerner Psychiatrie zu realisieren und damit dringend benötigte zusätzliche Wohnheimplätze anzubieten.

Gemeinde Knutwil: Änderung Zonenplan sowie Bau- und Zonenreglement

Der Regierungsrat genehmigt die Änderung des Bau- und Zonenreglements sowie des Zonenplans in den Gebieten Seebli, Riedächer, Eichenweg/Heidenacherstrasse und Chrüzacher in der Gemeinde Knutwil, welche die Stimmberechtigen an der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2018 angenommen hatten. Im Gebiet Seebli plant die Gemeinde die Erstellung eines neuen Gebäudes, in welchem Feuerwehr und Werkhof sowie das Clubhaus und die Garderobe des lokalen Fussballclubs untergebracht sein werden. Zusätzlich soll mit der Zonenplanänderung der Dorfkern Knutwil im Gebiet Riedächer gestärkt werden.