Schüpfheim: Regierungsrat genehmigt Teilzonenplan Gewässerraum
An der Urnenabstimmung vom 4. März 2018 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Schüpfheim eine Gesamtrevision der Nutzungsplanung und damit auch einen Teilzonenplan Gewässerraum innerhalb der Bauzone. Dieser sah eine Verschmälerung des Gewässerraums in dicht überbauten Gebiet vor. Der WWF erhob gegen den Teilzonenplan Gewässerraum Verwaltungsbeschwerde mit dem Antrag, entlang der Kleinen Emme auf eine Verschmälerung des Gewässerraums zu verzichten. Die übrigen Teile der Gesamtrevision genehmigte der Regierungsrat am 3. Juli 2018. Die Prüfung des Teilzonenplans hat ergeben, dass die Verschmälerung des Gewässerraums auf acht Grundstücken nicht rechtskonform ist und auf diesen Grundstücken verbreitert werden muss. Der Regierungsrat hat die Beschwerde des WWF entsprechend teilweise gutgeheissen und den Teilzonenplan Gewässerraum der Gemeinde Schüpfheim mit den entsprechenden Korrekturen genehmigt.
Regierungsrat genehmigt regionalen Teilrichtplan «Korridorsicherung Wiggertal»
Der Regierungsrat genehmigt den regionalen Teilrichtplan «Korridorsicherung Wiggertal» des regionalen Entwicklungsträgers Region Luzern West. Dieser war von dessen Delegierten an der Versammlung vom 23. Mai 2018 verabschiedet worden. Der Teilrichtplan stellt sicher, dass mögliche künftige Ortsumfahrungen für die Gemeinden Alberswil und Schötz sowie für die Wiggertalbahn nicht durch Bauvorhaben im fraglichen Korridor verhindert werden.
Regierungsrat genehmigt Sanierung und Erweiterung Wasserreservoir Marbach
Die Wasserversorgung Marbach in der Gemeinde Escholzmatt-Marbach möchte ihre Wasserversorgungsanlage im Gebiet Imbrig sanieren und erweitern, da sie nicht mehr dem heutigen Standard entspricht. Wegen fehlender Speichermöglichkeiten kommt es immer wieder zu Versorgungsengpässen. Zudem sind bei Starkregenereignissen Trübungen im Quellwasser festzustellen, sodass das Wasser nicht verwendet werden darf. Der Regierungsrat hat ein entsprechendes Projekt zur Sanierung und Erweiterung des Wasserreservoir Marbach genehmigt sowie den Staatsbeitrag von 28 Prozent (411’000 Franken) festgelegt. Der Bund beteiligt sich mit 32 Prozent (470’400 Franken) an den Gesamtkosten von 1’470’000 Franken.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]