Kurzmitteilungen der Staatskanzlei Luzern

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Luzerner Staatskanzlei

Covid-19: Kanton Luzern erhält rund 7100 Impfdosen des Janssen-ImpfstoffesIm Verlauf der nächsten Woche treffen im Kanton Luzern rund 7100 Impfdosen von Johnson & Johnson ein. Dieser Impfstoff steht zuerst denjenigen Personen zur Verfügung, die gegen einen Inhaltsstoff der bisher eingesetzten mRNA-Impfstoffe allergisch sind. Anschliessend steht der Janssen-Impfstoff weiteren Personenkreisen offen. Das Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern informiert die Bevölkerung anfangs nächster Woche über die Details.

Neues Recht: Kanton führt ab 2022 neue Katasterschatzungen ein

Ab dem 1. Januar 2022 werden die Katasterschatzungen nach einer einfacheren und transparenteren Methode erstellt. Abhängig von der Art des Objekts wird eine Real- oder Ertragswertschatzung erstellt. Ein- bis Dreifamilienhäuser und Stockwerkeigentum werden nach dem Realwert beurteilt. Der Mietwert wird dabei aus dem Realwert abgeleitet. Ein Augenschein vor Ort für eine Schatzung fällt damit weg.

Durch die vereinfachte Methode wird der Prozess beschleunigt und der Aufwand reduziert. Das generiert dem Staat jährliche Kosteneinsparungen im Umfang von 1,5 Millionen Franken. Die Anwendung startet im 1. Quartal 2022. Die neue Schatzungsmethode führt insgesamt weder zu Mehr- noch zu Mindererträgen bei den Steuern. Diese wird in der Gesamtheit aller Objekte aufkommensneutral umgesetzt. Es sind also weder Steuermehr- noch Steuermindereinnahmen beabsichtigt. Dennoch können die nach neuem Recht erstellten Schatzungen von den letzten Schatzungen nach altem Recht abweichen. Denn wie im alten Recht müssen die Kataster- und Mietwerte auch mit der neuen Methode periodisch an die aktuellen Marktverhältnisse angepasst werden.

Kanton Luzern befürwortet steuerliche Entlastung bei den Prämien

Der steuerliche Abzug von Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung soll neu geregelt werden. Dies, weil in den letzten Jahren die Prämien stark angestiegen sind, die Steuerabzüge hingegen nur der allgemeinen Teuerung angepasst wurden. Dieses Anliegen geht zurück auf eine überwiesene Motion im Nationalrat.

Im Vollmachtschreiben an das eidgenössische Finanzdepartement hält der Luzerner Regierungsrat fest, dass er es begrüsst, wenn künftig höhere Abzüge gemacht werden können, um die Belastung durch die Prämien zu reduzieren. So soll unter anderem der maximale Abzug für Ehepaare von 3500 auf 6000 Franken steigen, derjenige für die übrigen Steuerpflichtigen von 1700 auf 3000 Franken. Zusätzlich soll sich pro Kind oder unterstützungsbedürftige Person der Abzug von 700 auf 1200 Franken erhöhen.

Die Vorlage führt zu Mindereinnahmen von schätzungsweise 290 Millionen Franken pro Jahr. Davon entfallen 230 Millionen Franken auf den Bund und 60 Millionen auf die Kantone.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]