Der Luzerner Kantonsrat hat der Aufhebung des Kaminfegermonopols in erster Beratung zugestimmt. Hausbesitzer sollen künftig frei unter den Dienstleistern auswählen, sofern diese über eine kantonale Bewilligung verfügen.
Am ersten Tag der Juni-Session 2018 hat der Luzerner Kantonsrat unter anderem folgende Geschäfte behandelt:
– Anstelle des Kaminfegermonopols soll künftig ein Bewilligungsmodell gelten. Hausbesitzer können somit frei unter Dienstleistern auswählen, sofern diese über eine kantonale Bewilligung verfügen. Zudem sollen die Gemeinden mehr Einnahmen aus der Feuerwehrersatzabgabe generieren können. Der Kantonsrat hat die entsprechenden Änderungen im Feuerschutzgesetz in 1. Beratung behandelt. Geplant ist, dass die Gesetzesanpassung im Bereich Feuerwehrersatzabgabe per 1. Januar 2019 in Kraft tritt und per 1. Juli 2019 sollen die Anpassungen beim Kaminfegermonopol gelten.
– Die Ausgleichskasse Luzern, die IV-Stelle Luzern und Aufgaben der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit sollen in einem Sozialversicherungszentrum zusammengefasst werden. Durch die Schaffung eines solchen Kompetenzzentrums können Beratung, Begleitung und Information an einem Standort aus einer Hand angeboten, Synergien genutzt und Kosten gespart werden. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, weitere Dienstleistungen für den Kanton Luzern und andere Kantone zu erbringen. Der Kantonsrat hat die entsprechende Botschaft in 1. Beratung behandelt.
Sonderkredit für Hochwasserschutz
– Der Kantonsrat stimmt einem Sonderkredit von 14,02 Millionen Franken für den Hochwasserschutz an der Kleinen Emme im Los 1, Abschnitt Rotewald, 2. Etappe, in den Gemeinden Luzern und Emmen, zu. Nach Abzug der Beiträge von Bund, Gemeinden und Interessierten verbleiben dem Kanton voraussichtlich Kosten von rund 5,5 Millionen Franken.
– Der Kantonsrat hat weiter die Anpassung des Personalrechts im Zusammenhang mit der Revision des LUPK-Reglements in erster Lesung beraten.
Die Session des Kantonsrats wird am Dienstag, 19. Juni 2018 fortgesetzt. Der Rat wird verschiedene parlamentarische Vorstösse behandeln. Zudem werden das Kantonsratspräsidium sowie der Regierungspräsident und der Vizepräsident des Regierungsrates für die Amtsdauer 2018/2019 gewählt.
Die Sessionsübersicht finden Sie unter folgendem Link.
Anhang
Kurzprotokoll Stand 18. Juni 2018
Neu eröffnete parlamentarische Vorstösse[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]