Vroni Thalmann-Bieri erklärt die Annahme der Wahl
Der Luzerner Kantonsrat hat heute Vroni Thalmann-Bieri (SVP) aus Flühli zur Kantonsratspräsidentin für die Amtsdauer 2017/2018 gewählt. Neuer Regierungspräsident wird Guido Graf (CVP, Pfaffnau). Die Amtsdauer der neuen gewählten Präsidien beginnt am 1. Juli 2017 und dauert bis am 30. Juni 2018.
Zuvor hatte der Kantonsrat die Beratung vom ersten Sessionstag über die Anpassung der finanzpolitischen Steuerung (Schuldenbremse) fortgesetzt. Da einige Anträge an die vorberatende Planungs- und Finanzkommission (PFK) zurückgeschickt wurden, fallen zentrale Entscheide über die zukünftige Ausgestaltung der Schuldenbremse erst in der 2. Beratung in der September-Session. Folgende Anträge werden erneut von der PFK beraten:
| • | § 6 Abs. 2: Für das statistische Ausgleichskonto wird per 1. Januar 2018 ein Ertragsüberschuss von 250 Millionen Franken als Anfangssaldo festgesetzt. |
| • | § 7b Abs. 1: Der Saldo des Ausgleichskontos der vergangenen fünf Jahre und die Nettoschulden in Prozent des durchschnittlichen Bruttoertrags einer Einheit der Staatssteuern der vergangenen fünf Jahre sind in der Jahresrechnung auszuweisen. |
| • | § 53b Abs. 1 (Antrag der Regierung): Zur Konsolidierung des Finanzhaushaltes des Kantons Luzern darf in Abweichung von § 7a Absatz 2 dieses Gesetzes im Voranschlag 2018 in der Erfolgsrechnung einmalig ein Aufwandüberschuss von höchstens 8 Prozent des Bruttoertrages einer Einheit der Staatssteuern vorgesehen werden. Die übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes zu den Schuldenbremsen und deren Auswirkungen gelten unverändert. (Mit dieser Anpassung würde die maximale Verschuldung für das Jahr 2018 von 25 auf 50 Mio. Fr, erhöht; der finanzielle Handlungsbedarf würde sich von 62 auf 37 Mio. Fr. verringern.) |
Zudem hat der Kantonsrat über eine Änderung des Steuergesetzes über Massnahmen zur Verringerung der Wahrscheinlichkeit eines budgetlosen Zustands beraten (1. Beratung). Er folgt dabei dem Regierungsrat, welcher eine geringfügige Einschränkung der Referendumsmöglichkeiten zum Steuerfuss (dieser unterliegt nur dem fakultatives Referendum, wenn er über 1,6 Einheiten liegt und gegenüber dem Vorjahr erhöht wird) und eine Vorverlegung des Zeitpunkts der Beratung des Aufgaben- und Finanzplans auf den Oktober vorschlägt.
Bereits am ersten Sessionstag am 19. Juni 2017 hatte der Kantonsrat der Änderung des Planungs- und Baugesetzes mit Schwerpunkt Mehrwertausgleich in 2. Beratung zugestimmt und den Jahresbericht 2016 genehmigt. Zudem wurde das Finanzleitbild 2017, in dem der Regierungsrat die finanzpolitischen Handlungsmaximen für die kommenden Jahre definiert, mit diversen Bemerkungen zur Kenntnis genommen.