Der Kantonsrat hat dem Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2020–2023 und dem Voranschlag 2020 zugestimmt. Fürs nächste Jahr rechnet der Kanton Luzern mit einem Ertragsüberschuss von 19 Millionen Franken, für die Folgejahre mit leichten Aufwandüberschüssen. Gegenüber den letztjährigen Berechnungen hat sich die Finanzlage entspannt.
Der Luzerner Kantonsrat hat am ersten Tag der Oktober-Session 2019 unter anderem folgende Geschäfte beschlossen:
– Der Kantonsrat hat dem Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2020–2023 und dem Voranschlag 2020 zugestimmt. Fürs nächste Jahr rechnet der Kanton mit einem Ertragsüberschuss von 19 Millionen Franken. Für die Jahre 2021 bis 2023 geht er von Aufwandüberschüssen zwischen 8,0 und 19,5 Millionen Franken aus. Insgesamt hat der Kanton Luzern wieder mehr finanziellen Spielraum. Er will gezielt mehr Mittel für die Bildung, die Sicherheit, das Soziale und den Verkehr einsetzen (siehe Mitteilung vom 29. August 2019). Der Steuerfuss liegt im nächsten Jahr bei 1,7 Einheiten. Damit wird der Steuerfussabtausch mit den Gemeinden vollzogen, den die Stimmberechtigten zur Finanzierung der Aufgaben- und Finanzreform 2018 beschlossen haben.
Der Kantonsrat hat Bemerkungen der vorberatenden Kommission gutgeheissen. So sollen unter anderem im AFP 2021-2024 die Massnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaadaption aus dem Bericht über die Energie- und Klimapolitik konsequent finanziell abgebildet werden. Ebenso soll der Kantonsanteil für das Förderprogramm Energie in den Jahren 2021-2023 um 1,2 Millionen Franken auf zwei Millionen Franken erhöht werden.
Weiter hat der Kantonsrat Nachtragskredite von 14,8 Millionen Franken zum Voranschlag 2019 genehmigt. Der grössere Teil fällt in den Aufgabenbereichen Asyl- und Flüchtlingswesen und Volksschulbildung an. Zusätzliche Mittel sind zudem in den Bereichen Hochschulbildung, Sozialversicherungen, polizeiliche Leistungen und Veterinärwesen notwendig.
Alimente: Kantonsrat für Teilbevorschussung
– Elternteile, die Anrecht auf Alimentenbevorschussung für ihre Kinder haben, sollen mehr arbeiten können, ohne dass sie deswegen finanzielle Nachteile haben. Bislang erhalten erwerbstätige Elternteile eine Alimentenbevorschussung für ihre Kinder nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze (Alleinerziehende mit 1 Kind: 43’000 Franken). Wird diese überschritten, entfällt der Anspruch vollständig. Ab 1. März 2020 soll ab der Einkommensgrenze eine Teilbevorschussung gelten, d.h. der bevorschusste Betrag reduziert sich in Abhängigkeit zum zusätzlich generierten Einkommen. Der Kantonsrat hat der Vorlage in erster Beratung zugestimmt.
Initiative zur Prämienverbilligung abgelehnt
– Der Kantonsrat lehnt die Volksinitiative «Sichere Prämienverbilligung – Abbau verhindern» ab. Er unterstützt auch in zweiter Beratung den Gegenvorschlag des Regierungsrates. Dieser nimmt die zentralen Anliegen der Initiative auf. Er sieht vor, dass auf Gesetzesstufe Mindestvorgaben zur Berechnung der Prämienverbilligung eingeführt und ein Minimum an finanziellen Mitteln festgelegt werden. Zudem ist die Auszahlung der Prämienverbilligung auch in einem allfälligen budgetlosen Zustand gesichert. Die Prämienverbilligung für das Jahr 2020 wird nach bisherigem Recht, die Prämienverbilligung ab 2021 nach neuem Recht ausbezahlt. Anträge, dass die Einkommensgrenze für Einzelpersonen steigen soll, lehnte der Kantonsrat ab.
Weitere Entscheide der Oktober-Session finden Sie unter folgendem Link.
Die Session wird am Dienstag, 22. Oktober und am Montag, 28. Oktober 2019 fortgeführt. Die Sessionen des Luzerner Kantonsrats sind öffentlich und finden im Kantonsratssaal im Luzerner Regierungsgebäude an der Bahnhofstrasse 15 in Luzern statt.
Anhang
Kurzprotokoll
Neu eröffnete parlamentarische Vorstösse[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]