Lärmsanierung Verbindungsstrasse Gemeinden Ebikon und Buchrain

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Die Verbindungsstrasse zwischen den Gemeinden Ebikon und Buchrain (Kantonsstrasse K 17c und Gemeindestrasse) ist lärmtechnisch sanierungspflichtig. Die Erarbeitung des entsprechenden Lärmsanierungsprojektes für die Kantons- und die Gemeindestrasse erfolgte koordiniert und ergab, dass die lärmrechtlichen Anforderungen gemäss Art. 13 Lärmschutz-Verordnung nicht eingehalten werden können. Bei insgesamt 61 Grundstücken bleiben die Immissionsgrenzwerte überschritten. Für sie werden Sanierungserleichterungen gewährt. Der Alarmwert wird bei einem Gebäude erreicht, dies hat den ersatzweisen Einbau von Schallschutzfenstern zur Folge. Bei weiteren 13 Gebäuden werden Beiträge an einen allfälligen freiwilligen Einbau von Schallschutzfenstern bzw. Lärmschutzmassnahmen in Aussicht gestellt. Der Regierungsrat hat die entsprechenden Kosten von 140’000 Franken genehmigt, der Bund beteiligt sich mit Beiträgen von voraussichtlich 34’350 Franken.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]