Lagebulletin Urner Sonderstab Covid-19 Exit

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Urner Sonderstab COVID-19 EXIT
v.l.n.r.: Stefan Simmen, Leiter des Sonderstabs, Josef Loretz, Führungsunterstützung/Lagebüro, Dr. Jürg Bollhalder, Kantonsarzt, Roland Hartmann, Vorsteher Amt für Gesundheit.

Zurzeit (2. Oktober 2020; 10.00 Uhr) gibt es im Kanton Uri 6 Fälle von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen. Keine der kranken Personen sind hospitalisiert. Total 100 Kontaktpersonen aus dem Kanton Uri befinden sich in Quarantäne.

Der Sonderstab stand in den vergangenen Wochen im Kontakt mit diversen Veranstalterinnen und Veranstaltern von Fasnachtsanlässen. Er begrüsst unter anderem den Entscheid der Organisatoren der Altdorfer Fasnacht, dass keine grösseren Umzüge oder Veranstaltungen durchgeführt werden sollen. Denn angesichts der geltenden COVID-19-Verordnung des Bundes können bei Fasnachts-Grossveranstaltungen die für solche Anlässe geforderten Schutzkonzepte nicht eingehalten werden. Deshalb appelliert der Sonderstab an alle Urner Fasnachtsorganisationen, ebenfalls auf Grossveranstaltungen an der Fasnacht 2021 zu verzichten.

Inwieweit kleinere Fasnachtsveranstaltungen stattfinden können, hängt sehr stark von der Entwicklung der epidemiologischen Lage und von den dannzumal geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab. Grundsätzlich gilt: Wer in irgendeiner Form eine Veranstaltung oder eine Feier durchführt oder daran teilnimmt, hat in Eigenverantwortung dazu beizutragen, dass andere Personen oder Betriebe danach nicht unter den Folgen einer Verbreitung des Virus zu leiden haben. Aus heutiger Sicht ist somit eine auf Eigenverantwortung basierende und von Rücksichtnahme geprägte Urner Fasnacht 2021 in reduziertem Umfang möglich. Definitive Entscheide zu den Details des Fasnachtstreibens können zurzeit jedoch noch nicht gefällt werden. Diese hängen von der dannzumaligen epidemiologischen Lage und den gesetzlichen Bestimmungen ab und dürften erst um den Jahreswechsel erfolgen.

Die aktuellen Urner Fallzahlen finden Sie stets unter https://www.ur.ch/coronavirus. Auf dieser Seite ist auch ein Link zur Webseite des BAG, wo weitere Daten und Visualisierungen zu finden sind. Dieser Newsletter kann unter https://www.ur.ch/newsletterlink abonniert werden.

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