Lebensmittelkontrolle: Mehrheitlich gute Bedingungen in Luzerner Betrieben

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Luzerner Staatskanzlei

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1650 Inspektionen und 6600 Proben der Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz zeigen: Der Grossteil der Luzerner Betriebe hielt sich auch 2015 an die Vorgaben bezüglich Sicherheit, Qualität und Deklaration. Die Zahl der nicht-konformen Proben liegt wie im Vorjahr bei 9 Prozent.

Die Lebensmittelkontrolle des Kantons Luzern hat im Jahr 2015 insgesamt 6600 Lebensmittel, Trinkwasser und Gebrauchsgegenstände wie Modeschmuck untersucht. Dabei mussten rund 590 Proben beanstandet werden. Dies entspricht wie im Vorjahr rund 9 Prozent. Der häufigste Grund für Beanstandungen war, dass der Umgang mit den Lebensmitteln nicht den hygienischen Anforderungen entsprach. «Dies wirkt sich negativ auf die Qualität der Produkte aus, hat in den allermeisten Fällen aber keinen Einfluss auf die Sicherheit», so der Kantonschemiker Silvio Arpagaus, Leiter der Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz.

Betriebe halten sich grossmehrheitlich an Vorgaben
Neben der Prüfung von Lebensmitteln haben die Kontrolleure auch 1650 Inspektionen (2014: 2100) vor Ort in Betrieben durchgeführt, namentlich in Industrie-, Gewerbe-, Handels- und Verpflegungsbetrieben. Dabei sind bei rund 90 Prozent der Inspektionen gute Verhältnisse festgestellt worden. Bei 165 Betrieben wurden hingegen grössere Mängel vorgefunden. In Einzelfällen führte dies zu kurzzeitigen Produktionsverboten oder Einschränkungen des Abgabesortimentes. Die Betriebsverantwortlichen mussten diese Mängel innert kurzer Zeit beheben, damit die Verbote aufgehoben wurden. In einem Betrieb musste zum Schutz der Gesundheit ein Benützungsverbot für die Küche erlassen werden.

Importverbot für Luzerner Betrieb
Die Kontrolle einer Warensendung für einen Luzerner Importeur entlarvte mehrere Produkte, die mit Pestiziden belastet waren. Ein Produkt musste gar aufgrund der hohen Rückstände eines Insektizides als gesundheitsgefährdend beurteilt und umgehend vernichtet werden. Über den Betrieb wurde ein Importverbot für Gemüse und Gewürze verhängt. Weil dieses aber missachtet wurde und wiederum Waren mit überhöhten Pestizidrückständen in den Verkehr gelangten, wurde gegen den Betrieb Strafanzeige eingereicht. Silvio Arpagaus stellt klar: «Wir werden diesen konkreten Fall und die allgemeine Problematik verfolgen sowie die Einhaltung des Importverbotes überwachen.» Die Kontrolle fand vor dem Hintergrund statt, dass exotisches Gemüse und Früchte aus Asien vergleichsweise oft erhöhte Konzentrationen von Pestiziden aufweisen.

Täuschungen bei Angaben auf Etiketten und Menükarten
Ein üblicher Bestandteil der Inspektionen ist die Beurteilung von Kennzeichnungen und Anpreisungen. «Dabei stellen wir sicher, dass die gemachten Angaben auf Etiketten oder auf Menukarten den Tatsachen entsprechen, so dass die Konsumentinnen und Konsumenten das erhalten, was ihnen versprochen wird und wofür sie bezahlen», erklärt Arpagaus. So wurden im Kanton Luzern 46 Produkte aus der Schweiz und der EU, welche mit geschützten Ursprungsbezeichnungen oder geographischen Angaben in Restaurationsbetrieben, Metzgereien, Käsereien, auf Märkten und bei Detaillisten angepriesen werden, überprüft. In 17 Prozent der Betriebe mussten nicht konforme Bezeichnungen beanstandet werden (25 Prozent der Produkte aus der Schweiz und 15 Prozent der Produkte aus der EU). Am häufigsten wurden die Produktebezeichnungen «Grana Padano» und «Prosciutto di Parma» missbräuchlich verwendet.

Kontrollen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten
Die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz stellt mit ihren Kontrollen sicher, dass sich Lebensmittelbetriebe an die gesetzlichen Vorgaben halten. In meist unangemeldeten Kontrollen werden die hygienischen Zustände, die Qualität der Lebensmittel und die korrekte Deklaration geprüft. Diese Kontrollen dienen dem Konsumentenschutz und sind eine Grundlage, dass Luzerner Lebensmittelproduzenten ihre Waren ins Ausland exportieren dürfen.

Anhang
Jahresbericht der Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz