In den kommenden vier Jahren werden im Maderanertal in Silenen zwischen Lungental und Stössi waldbauliche Eingriffe zur Förderung des Haselhuhns vorgenommen. Damit schafft der Forstbetrieb Silenen für die kleinste einheimische Rauhfusshühnerart einen strukturreichen Lebensraum mit inneren Waldrändern und kleinen Waldlichtungen.
Das Haselhuhn ist die kleinste und heimlichste der vier einheimischen Raufusshühnerarten. Sichtbeobachtungen bestätigten das Vorkommen des Haselhuhns im Maderanertal. Der Forstbetrieb der Korporationsbürgergemeinde Silenen wird in den nächsten vier Jahren gezielte waldbauliche Fördereingriffe ausführen und damit einen strukturreichen Lebensraum mit inneren Waldrändern und kleinen Waldlichtungen schaffen. In den bisher einschichtigen Beständen und auf Jungwuchsflächen werden dadurch die Nahrungspflanzen des Haselhuhns wie Vogelbeeren oder Weiden begünstigt. Von diesen Massnahmen profitieren nebst dem Haselhuhn auch andere Wildtiere. Die ersten waldbaulichen Eingriffe sind im Herbst 2025 vorgesehen.
Zusätzlich zu den waldbaulichen Massnahmen sieht das Artenförderungsprojekt auch Bestandeserhebungen des Haselhuhns vor. Hierzu werden ab Anfang März bis Mitte Mai 2025 im Projektgebiet sogenannte Akustiklogger installiert. Diese an Bäumen befestigten Geräte zeichnen Tonaufnahmen nach einem festgelegten Schema auf. Daraus kann anhand der territorial aktiven Hähne die ungefähre Bestandesgrösse des Haselhuhns abgeschätzt werden. Fachpersonen suchen die geplanten Aufwertungsflächen im März und April, je nach Schneelage, zudem systematisch auf Spuren des Haselhuhns ab.
Das Artenförderungsprojekt zugunsten des Haselhuhns wird unter Leitung des Amts für Forst und Jagd umgesetzt und fachlich sowie methodisch durch die Vogelwarte Sempach begleitet. Die Finanzierung des Projekts erfolgt durch forstliche Beiträge von Bund und Kanton sowie durch die Unterstützung der Stiftung Streueriss.
Keine Einschränkungen aufgrund des Artenförderungsprojekts
Durch des Artenförderungsprojekts entstehen keinerlei zusätzliche Einschränkungen oder Verbote. Innerhalb des Projektgebiets gelten die gleichen gesetzlichen Vorgaben wie ausserhalb. Weil das Haselhuhn empfindlich auf menschliche Präsenz reagiert, wird die Bevölkerung um Rücksichtnahme bei Aufenthalten im Projektgebiet gebeten. Vor allem während der Brutzeit von April bis Juni können Störungen gravierende Auswirkungen auf die Population des Haselhuhns haben.
Amt für Forst und Jagd