Dieses Jahr werden 410 Lernende ihre berufliche Grundbildung oder Berufsmaturität im Kanton Uri abschliessen. Die entsprechenden Qualifikationsverfahren (QV) sind im Gang. Ziel ist, dass trotz der ausserordentlichen Lage alle Kandidatinnen und Kandidaten bis spätestens Ende Juli 2020 ihren Notenausweis und – bei Bestehen – ihr Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder Eidgenössisches Berufsattest (EBA) erhalten.
Die ganze Gesellschaft ist weiterhin sehr stark von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen. Das gilt aktuell besonders auch für die Berufsbildung – insbesondere für die Lernenden, die dieses Jahr ihren Lehrabschluss machen, und für die Lehrbetriebe. Zurzeit sind – je nach der pro Beruf definierter Variante – Prüfungen (praktische Arbeiten) im Gang. Grundlage dafür bilden die jeweiligen Schutzkonzepte. Laut national abgestimmter Planung werden im Juni 2020 bei den betroffenen Berufen die Bewertungen durch die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner erfolgen. «In kurzer Zeit wurde von den Chefexperten, zusammen mit ihren Expertenteams, grosse Arbeit geleistet», sagt Regierungsrat Beat Jörg, Bildungs- und Kulturdirektor des Kantons Uri. «Dafür gebührt ihnen ein grosser Dank!» Oberstes Ziel für alle Beteiligten sei nach wie vor, unter Einhaltung der grösstmöglichen Sicherheit faire Prüfungen und valable Abschlüsse zu ermöglichen.
Keine Lehrabschlussfeiern im Juni und Juli
Das besondere Setting für die Qualifikationsverfahren ist für alle Beteiligten eine schwierige Situation. Für die Lernenden des Abschlussjahrgangs 2020 gilt der Grundsatz: Sie werden im Sommer 2020 einen amtlichen Notenausweis sowie – bei bestandener Prüfung – ihr Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ihr Eidgenössisches Berufsattest (EBA) erhalten. Laut national abgestimmter Planung sollte dies bis spätestens 31. Juli 2020 der Fall sein. Für die Lernenden mit Schulort am Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri (bwz uri) gilt speziell:
- Die am bwz uri für den 25. und 26. Juni 2020 geplante Ausstellung der Prüfungsarbeiten wird ersatzlos gestrichen.
- Die Lehrabschluss- und Berufsmaturitätsfeiern für Lernende mit Schulort bwz uri (29. Juni 2020, 30. Juni 2020, 2. Juli 2020) werden ersatzlos gestrichen.
- Sobald alle Noten eines Berufs auf dem Amt für Berufsbildung vorhanden sind, werden die relevanten Dokumente (Notenausweis, EFZ, EBA) den Lernenden postalisch zugestellt. Es wird vorher kein separater Brief mit der Information verschickt, ob das QV bestanden ist.
- Die Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden des bwz uri werden die ihnen zustehenden Dokumente direkt vom bwz uri erhalten.
Schutz der Gesundheit geht vor
Klar ist: Lehrabschluss- und Berufsmaturitätsfeiern sind die Krönung nach einem erfolgreichen Abschluss der beruflichen Grundbildung respektive Berufsmaturität. Alle Lernenden haben viel dafür gearbeitet. Umso mehr schmerzt die Absage der Feiern. Sicherheit und Schutz der Gesundheit gehen in der aktuellen Lage indes vor. Ob die Feier vom 29. August 2020 (für Lernende mit ausserkantonalem Schulort) ebenfalls abgesagt werden muss oder – bei einer möglichen Entspannung der Lage – durchgeführt werden kann, wird noch vor den Sommerferien entschieden werden.
Für detailliertere Informationen zur speziellen Ausgestaltung der Qualifikationsverfahren sind unter folgenden Links abrufbar: www.berufsbildung2030.ch (Rubrik «Coronavirus und Berufsbildung») sowie www.qv.berufsbildung.ch.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]