Freipass für die Öffentliche Hand?
Wir wohnen in einem schönen, ruhigen Quartier in Sursee, direkt neben dem Friedhof. Angrenzend an unser Grundstück befindet sich der Parkplatz des landwirtschaftlichen Bildungszentrums. Eigentümer ist der Kanton Luzern. Gemäss aufgelegtem Zonenplan liegt das gesamte Areal des Bildungszentrums richtigerweise in der Zone für öffentliche Zwecke.
Gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz sind in dieser Zone Bauten, Anlagen und Nutzungen für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben zulässig.
Weil man landläufig oder irrtümlicherweise davon ausgeht, dass die öffentliche Hand ihre Grundstücke massvoll und mit Rücksicht auf die Nachbarliegenschaften überbaut, gibt es in dieser Zone keine Überbauungsziffer und keine Höhen- resp. Längenmassbeschränkungen.
In der heutigen Zeit, wo Bauland immer rarer wird und die Baulandpreise explodieren ist auch der Staat gezwungen, seine Grundstücke intensiver zu nutzen. Anhand unseres Beispiels bedeutet dies, dass der Kanton, angrenzend an unser und andere Grundstücke welche in der Wohnzone B mit max. 13.0m Gebäudehöhe stehen, Bauten mit 20.0m und mehr Höhe erstellen könnte. Dies finden wir inakzeptabel.
Wir erwarten von einer modernen Bauordnung, dass in allen Zonen für öffentliche Zwecke der Stadt Sursee, entlang von Wohnzonen Höhenbeschränkungen analog der Wohnzonen eingeführt werden.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, grenzt auch Ihr Grundstück an die Zone für öffentliche Zwecke? Überprüfen auch Sie Ihre Situation und helfen Sie mit, diese berechtigte Forderung in der neuen BZO einzufügen.
Flavia Kurmann-Furrer
Mike Kurmann
Rigistrasse 2
6210 Sursee
041 240 20 52
079 567 08 16[content_block id=29782 slug=ena-banner]