Der vom Spitalrat favorisierte Standort für einen Spitalneubau, die Schwyzermatte in Schenkon widerspricht dem rev. Raumplanungsgesetz aus dem Jahr 2013. Nur wenn Schenkon Bauzonen in gleicher Fläche auszont, könnte die Schwyzermatte eine echte Alternative sein. Der Spitalrat hätte diese Frage an den Gemeinderat Schenkon stellen müssen.
Das Raumplanungsgesetz verlangt ausdrücklich Siedlungsverdichtung nach innen und will Kulturland schützen. Wenn das Gesetz für die Privaten gilt muss es auch für öffentliche Körperschaften gelten.
Die Bürger der Luz.Landschaft wollen „nur“ ein Regionalspital mit einer guten Grundversogung. Ein Spital das umweltverträglich und bezahlbar ist.
Theo Kurmann Sursee