Schutzklausel – Wozu?Auf den ersten Blick könnte man annehmen, der Bundesrat sei in Sachen Personenfreizügigkeit mutig geworden. Er zieht in Erwägung, eventuell gegen den Willen der EU eine Schutzklausel bei der Personenfreizügigkeit einzuführen. Dies könnte auch Rhetorik sein. Der wache Bürger darf deshalb durchaus konkret nachfragen: Was genau gedenkt der Bundesrat mit einer Schutzklausel zu schützen?
Soll das Bevölkerungswachstum gebremst werden? Soll der territoriale Anspruch des Schweizer Bürgers auf seine Heimat vor Überfremdung geschützt werden? Soll durch den Inländervorrang das Menschenrecht auf Arbeit des Schweizer Bürgers in seiner Heimat geschützt werden? Will der Bundesrat verhindern, dass Schweizer Bürger wegen Arbeitslosigkeit in die EU auswandern müssen? Die Nationen der EU sind derzeit nicht Herr ihrer selbst. Sind wir es in der Schweiz noch und wollen wir es bleiben? Wollen wir kommenden Generationen die direkte Demokratie weiter vererben oder wollen wir in der undemokratischen EU aufgehen? Es muss uns bewusst sein, dass das, was wir heute Personenfreizügigkeit nennen, in der EU bereits eine faktische volle Bürgerfreizügigkeit ist. Will der Bundesrat also die volle Bürgerfreizügigkeit mit der EU oder will er, dass wir ein eigenständiges Land mit eigenem Bürgerrecht bleiben? Diese Frage muss der Bundesrat in den nächsten Monaten ehrlich beantworten. Tut er es nicht, sollten wir den Mut haben, präzis nachzufragen.