Bern (ots) – Dass die Lohndiskriminierung in der Privatwirtschaft zwischen 2008 und 2010 von monatlich 745 auf 677 Franken zurückging, ist an und für sich erfreulich. Dies bestätigt den langjährigen Trend, dass die Lohndiskriminierung abnimmt. Leider geht es aber immer noch im Schneckentempo vorwärts: Seit 1998 ist die Lohndiskriminierung im Privatsektor von 10,6 auf 8,7 Prozent im Jahr 2010 gesunken. Das sind gerade einmal 1,9 Prozentpunkte.
Geht es in diesem Tempo weiter, würde es bis zum Verschwinden der Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen weitere 50 Jahre dauern. Bereits bei der Mutterschaftsversicherung haben die Frauen 60 Jahre gewartet, bis der Verfassungsauftrag umgesetzt wurde. 1981 ist der Grundsatz der Lohngleichheit für Frauen und Männer in der Bundesverfassung verankert worden. Seither sind mehr als 30 Jahre vergangen. Es ist nicht akzeptabel, die Frauen nochmals 50 Jahre zu vertrösten.
Die Lohnstrukturerhebung bestätigt auch, dass Frauen überdurchschnittlich stark in Tieflohnbranchen tätig sind. Der Frauenanteil von 64,5 Prozent an den Stellen mit einem monatlichen Bruttolohn von weniger als 4000 Franken zeigt, dass vor allem Frauen stark von einem staatlichen Mindestlohn von 4000 Franken profitieren würden, so wie es die Mindestlohn-Initiative des SGB verlangt.
Die Unternehmen sind gefordert, ihre Löhne zu überprüfen und endlich dem Lohngleichheitsdialog beizutreten. Wird auf diesem Weg die Lohndiskriminierung nicht in absehbarer Zeit eliminiert, müssen Bundesrat und Parlament die Verantwortung wahrnehmen und mit staatlichen Massnahmen die Lohngleichheit durchsetzen.