Opfer von Straftaten aus dem Kanton Nidwalden werden ab Januar 2019 durch die Opferberatungsstelle des Kantons Luzern beraten. Die beiden Kantone haben eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen.
Straftaten können Menschen in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität beeinträchtigen. Die kantonalen Opferberatungsstellen unterstützen Personen bei der Bewältigung solcher Situationen und bei der Durchsetzung der Opferrechte im Straf- und Opferhilfeverfahren.
Im Kanton Nidwalden nimmt diese Aufgabe bislang das Amt für Justiz wahr. Die steigenden Fallzahlen machen jedoch den Aufbau einer spezifischen Beratungsstelle mit den notwendigen umfassenden Fachkenntnissen nötig. Der Kanton Nidwalden hat eine Vereinbarung mit dem Kanton Luzern unterzeichnet. Opfer von Straftaten aus dem Kanton Nidwalden können sich ab dem 1. Januar 2019 neu an die Opferberatungsstelle des Kantons Luzern wenden. Sie erhalten dort qualifizierte Beratung.