Innovation ist ein wichtiger Treiber der kantonalen Wettbewerbsfähigkeit. Um die Innovationsfähigkeit des Kantons Luzern zu stärken, will der Regierungsrat eine Stiftung gründen. Das Ziel der Stiftung Luzern Innovation ist, KMU bei der Umsetzung von Innovationsprojekten zu unterstützen und die Innovationstätigkeit in der Luzerner Wirtschaft zu erhöhen. Um die Stiftung zu gründen, sind eine Million Franken Stiftungskapital sowie Mittel in der Höhe von 23 Millionen Franken für die Leistungen der Stiftung in den Jahren 2026 bis 2029 nötig. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat einen Sonderkredit in dieser Höhe.
Die Stärkung der Innovationsfähigkeit ist eine wichtige strategische Stossrichtung in der Luzerner Standortstrategie. Innovation gilt als ein zentraler Treiber der kantonalen Wettbewerbsfähigkeit und als Voraussetzung für eine erfolgreiche Positionierung der Luzerner Wirtschaft in einer modernen Wissensökonomie. In nationalen Rankings zur Wettbewerbsfähigkeit liegt der Kanton Luzern verglichen mit den anderen Kantonen knapp im vordersten Drittel, belegt bezogen auf die Innovationskraft jedoch hintere Ränge. Ohne die Stärkung der Innovationskraft drohen dem Kanton Luzern weitere Verluste in der Wettbewerbsfähigkeit. Um dies zu verhindern, will der Kanton Luzern eine Stiftung gründen. Entsprechend beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Sonderkredit von insgesamt 24 Millionen Franken; eine Million Franken als Stiftungskapital und Mittel in der Höhe von 23 Millionen Franken, um die Leistungen der Stiftung in den Jahren 2026 bis 2029 abzugelten.
Koordination und finanzielle Unterstützung
Mit der Gründung der Stiftung Luzern Innovation erhält der Kanton Luzern eine Akteurin, die sich übergreifend und KMU-fokussiert um den Innovations- und Startup-Standort Luzern kümmert. Eine eigenständige Organisation ermöglicht es, die Innovationsförderung gezielt auf Unternehmen in frühen Entwicklungsphasen auszurichten, unabhängig zu agieren und sich klar als zentrale Akteurin zu positionieren. Die Stiftung Luzern Innovation soll die bewährten Partnerorganisationen koordinieren und dafür sorgen, dass deren Angebote besser ineinandergreifen, bekannter werden und bessere Wirkung erzielen. Zudem können durch die Stiftung Umsetzungsprojekte wie beispielsweise Machbarkeitsstudien mitfinanziert werden. Der Stiftungsrat soll aus mindestens fünf Mitgliedern bestehen. Zwecks Wirkungs- und Planungssicherheit ist zudem vorgesehen, mit der Stiftung eine Leistungsvereinbarung auf vier Jahre abzuschliessen.
Teil der Standortförderung
Mit der Weiterentwicklung der Standortförderung legt der Kanton zurzeit die strategischen und teilweise die rechtlichen Grundlagen für weitergehende Massnahmen zur Standortentwicklung. Im September wird das Stimmvolk darüber abstimmen können. Denn ab 2026 soll der Kanton Luzern jährlich insgesamt zwischen 250 und 300 Millionen Franken in unternehmens- und bevölkerungsorientierte Massnahmen investieren – zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Sicherung einer hohen Lebensqualität für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons. Im breiten Massnahmenpaket hat die Stärkung der Innovationskraft ein grosses Gewicht. Die Gründung der Stiftung Luzern Innovation sowie der hierfür beantragte Sonderkredit bereiten die zügige Umsetzung der KMU-fokussierten Massnahme «Förderung des Innovations- und Startup-Ökosystems» vor. Dies kann bereits gestützt auf die aktuell gültigen Rechtsgrundlagen erfolgen.
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