Im Neubau des Luzerner Kantonsspitals (LUKS) Wolhusen, das voraussichtlich 2028 in Betrieb genommen wird, werden künftig 80 Spitalbetten angeboten. Der Regierungsrat hat entschieden, dass das LUKS 40 Betten in der Grundversorgung und je 20 Betten in der Orthopädie und Rehabilitation zur Verfügung stellen muss. Auch die weiteren Bereiche des Leistungsangebots hat der Regierungsrat definiert. Damit wird im LUKS Wolhusen weiterhin ein umfangreiches Grundversorgungsangebot im bisherigen Umfang angeboten und die Planungssicherheit ist gewährleistet.
Der Regierungsrat hat bezüglich Leistungsangebot des LUKS Wolhusen den 2022 gefällten Entscheid bestätigt, dass im neuen Spital 80 Betten angeboten werden. Neu sollen aber 40 Betten für Behandlungen und Eingriffe im Rahmen der stationären Grundversorgung (Medizin/Chirurgie) sowie für Gynäkologie/Geburtshilfe eingesetzt werden. 20 Betten sollen für orthopädische Eingriffe zur Verfügung stehen und 20 Betten für die Rehabilitation (mit dem Schwerpunkt muskuloskelettale Rehabilitation). Weiter beauftragt der Regierungsrat das LUKS, das neue Spitalgebäude möglichst flexibel zu planen und zu bauen, damit spätere Anpassungen aufgrund der Entwicklung für ambulante und stationäre Angebote so einfach wie möglich realisiert werden können. Zudem muss eine spätere Erweiterung um rund 20 Betten im Bedarfsfall möglich sein, sofern sich ein solcher Bedarf dereinst ergeben sollte. Die Inbetriebnahme des neuen Spitals in Wolhusen ist für voraussichtlich 2028 geplant.
Zum aktualisierten Leistungsangebot, das der Regierungsrat definiert hat, zählen weiter:
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«Regierungsrat hat Fakten und damit Planungssicherheit geschaffen»
Dieses aktualisierte Leistungsangebot ersetzt das bisherige – also das Leistungsangebot, welches der Regierungsrat im April 2022 kommuniziert hat. Regierungsrätin Michaela Tschuor, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements: «Ich freue mich, dass wir einen wichtigen Schritt vorwärts gemacht haben, um auch künftig eine gute und qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung im Einzugsgebiet von Wolhusen sicherstellen zu können. Es ist wichtig, dass wir jetzt Fakten und damit Planungssicherheit geschaffen haben, so dass das LUKS nun zügig weiterplanen und weiterbauen kann.» Zudem weist sie darauf hin, dass der Kanton Luzern über schlanke Spitalstrukturen verfüge, die vergleichsweise tiefe Kosten aufweisen würden. «Für den Regierungsrat ist klar, dass der Standort Wolhusen versorgungsrelevant ist.» Im Weiteren verhilft das LUKS Wolhusen der Region zu einer jährlichen Wertschöpfung von rund 50 Mio. Franken und die Hälfte der geplanten Betten im neuen Spital – also Rehabilitation und Orthopädie – ist auf überregionale Angebote hin ausgerichtet.
Das aktualisierte Leistungsangebot ist mit den fünf Einzelinitiativen der Kommission für Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) und deren Umsetzungsvorschlag kompatibel. Diese Einzelinitiativen fordern, dass eine gesetzliche Regelung mit einer ausreichenden, allen zugänglichen ambulanten und stationären medizinischen Grund- und Notfallversorgung an allen LUKS-Standorten geschaffen wird.
Breiter Einbezug der verschiedensten Partnerinnen und Partnern
Der Regierungsrat hat das aktualisierte Angebot im Neubau Wolhusen gemeinsam mit den verschiedensten Partnerinnen und Partnern festgelegt und dazu vorgängig im 2023 die Arbeitsgruppe Wolhusen eingesetzt. Dieser gehörten neben dem Gesundheits- und Sozialdepartement auch Vertretungen des LUKS (Gruppe und Standort Wolhusen), der zuweisenden Ärztinnen und Ärzte aus der Region, der Luzerner Ärztegesellschaft und der Vereinigung Luzerner Hausärztinnen und -ärzte, des Zentrums für Hausarztmedizin der Universität Luzern und von Pro Wolhusen sowie die Fraktionsvorsitzenden der im Kantonsrat vertretenen Parteien an. Die Arbeitsgruppe hat im Laufe des Prozesses einen Konsens darüber erzielt, dass es im Neubau eine akutsomatische Grundversorgung mit 24-Stunden-Notfallversorgung, Gynäkologie/Geburtshilfe, Orthopädie, Rehabilitation, eine Intensivüberwachungsstation (Intermediate Care), vier Operationssäle (zwei stationär, zwei ambulant) und ein umfassendes Sprechstundenangebot geben soll. Dazu kommt eine erweiterte Grundversorgung, die in Wolhusen im Verbund mit dem Zentrumsspital in Luzern angeboten werden soll. Die Fachgruppe Wolhusen hat anschliessend drei Optionen erarbeitet, wie diese Vorgaben zum Leistungsangebot konkret ausgestaltet werden könnten und das GSD hat deren Kosten anschliessend von Price Waterhouse Coopers (PwC) Schweiz berechnen lassen. Auf der Basis dieses Berichts sowie weiteren Grundlagendaten wie jenen des schweizerischen Gesundheitsobservatoriums Obsan, den Arbeiten der Fach- und Arbeitsgruppe Wolhusen und des Spitalleistungsgruppenkonzepts SPLG hat sich der Regierungsrat dann für die vorliegende Variante des aktualisierten Leistungsangebots entschieden. Dieses Angebot erlaubt eine gute Grund- und Notfallversorgung für die Bevölkerung im Einzugsgebiet des LUKS Wolhusen, ohne Betten «auf Vorrat zu bauen». Von den geprüften Optionen weist diese zugleich unter Berücksichtigung der Risiken das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis auf.
Kantonsrat legt Abgeltung von gemeinwirtschaftliche Leistungen fest
Aufgrund der Schätzungen von PwC Schweiz ist davon auszugehen, dass die ungedeckten Kosten (d.h. nicht über die ordentlichen Tarife gedeckt) für das aktualisierte Leistungsangebot am LUKS Wolhusen jährlich zwischen CHF 8.2 und 14 Mio. betragen werden. Der Regierungsrat erachtet diese Kosten im Verhältnis zum Nutzen als vertretbar. Gemäss derselben Studie von PwC Schweiz verursacht der Spitalstandort Wolhusen bereits heute ungedeckte Kosten in der Höhe von etwa 8 Mio. Franken pro Jahr. Die Differenz zwischen den künftigen und den heutigen ungedeckten Kosten lassen sich demnach insbesondere durch die höheren Abschreibungen des Neubaus erklären. Der Kanton als Besteller muss die Kosten dieser gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) abgelten, wobei es in die Kompetenz des Kantonsrates fällt, die dafür benötigten Mittel jährlich im Rahmen des ordentlichen Budgetprozesses zu sprechen.
Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
– Gesellschaftlicher Wandel
gemäss Kantonsstrategie.
Anhang
Bericht von PwC Schweiz[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]