Luzerner Kantonsrat beschliesst neuen Kostenteiler für grosse Kulturbetriebe

Spread the love

Staatskanzlei des Kantons Luzern

Am ersten Tag der Oktober-Session 2021 hat der Luzerner Kantonsrat einen neuen Kostenteiler zur Finanzierung der fünf grossen Luzerner Kulturinstitutionen beschlossen. Künftig wird sich der Kanton mit 60 anstelle 70 Prozent und die Stadt Luzern neu mit 40 Prozent beteiligen.

Der Luzerner Kantonsrat hat am ersten Tag der Oktober-Session 2021 mit der Beratung des Aufgaben- und Finanzplans 2022-2025 samt Voranschlag 2022 begonnen. Die Debatte wird am Dienstag, 26. Oktober, fortgeführt. Beschlossen hat das Parlament unter anderem folgende Geschäfte:

– Der Kantonsrat hat im Rahmen der Beratung des AFP 2022-2025 drei Motionen überwiesen, die die Errichtung eines Klimafonds fordern (M 588, M 641, M 345). Weiter hat er ein Postulat erheblich erklärt, das im Zusammenhang mit dem Voranschlag 2022 eine Auslegeordnung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) vorsieht, welche durch das Luzerner Kantonsspital (LUKS) und die Luzerner Psychiatrie (Lups) erbracht werden müssen.

– Stadt und Kanton Luzern finanzieren die fünf grossen Luzerner Kulturinstitutionen – Luzerner Theater, Luzerner Sinfonieorchester, Kunstmuseum Luzern, Verkehrshaus der Schweiz, Lucerne Festival – gemeinsam durch den Zweckverband Grosse Kulturbetriebe. Die Stadt beteiligt sich aktuell zu 30 Prozent und der Kanton zu 70 Prozent an den Betriebskosten. Der Kantonsrat hat nun der schrittweisen Anpassung des Finanzierungsschlüssels in zweiter Beratung zugestimmt (B 70). So wird der Kanton Luzern künftig 60 Prozent und die Stadt Luzern 40 Prozent der Betriebsbeiträge tragen. Durch diese neue Regelung wird der Kanton bei den Betriebsbeiträgen an den Zweckverband ab dem Jahr 2025 um rund 2,87 Millionen Franken jährlich entlastet.

– Der Luzerner Kantonsrat hat der Revision des Feuerschutzgesetzes in zweiter Beratung zugestimmt. Um Brände besser bekämpfen zu können, wird die Finanzierung von Löscheinrichtungen breiter abgestützt. So wird per 1. Juli 2022 der Radius, der für die Beitragspflicht von Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern massgeblich ist, von 100 auf 400 Meter vergrössert. Zudem können neu nicht nur für Hydrantenanlagen, sondern auch für andere Löscheinrichtungen Beiträge erhoben werden.

– Der Kantonsrat hat den Änderungen des Beurkundungsgesetzes zugestimmt. Neben der angepassten gesetzlichen Grundlage für die Notariatsgebühren und den Änderungen am Gebührentarif bringt die Gesetzesrevision auch Erleichterungen bei der Wohnsitzpflicht der Notarinnen und Notare sowie bei der Zulassung der Gemeindeschreiber-Substitutinnen und -Substitute als Notarinnen beziehungsweise Notare mit sich.

Die Oktober-Session 2021 wird morgen Dienstag, 26. Oktober 2021, in der Stadthalle Sursee fortgesetzt. Sie wird im Live-Stream auf www.lu.ch übertragen.

Anhang
Kurzprotokoll
Neu eröffnete parlamentarische Vorstösse

[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]