Am zweiten Tag der Märzsession befasste sich der Kantonsrat mit den Wirkungsberichten 2023 zum kantonalen Finanzausgleich und zur Aufgaben- und Finanzreform 2018. Ausserdem diskutierte er anhand eines Berichts der zuständigen Kommission die Grund- und Notfallversorgung an den Luzerner Spitälern. Dazu kamen verschiedene Wahl- und weitere Geschäfte.
Der Kantonsrat befasste sich am Dienstag mit dem Leistungsangebot an den Luzerner Spitalstandorten. Grundlage der Debatte war ein Bericht der Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit, der eine allgemein zugängliche ambulante und stationäre Grund- und Notfallversorgung in den Spitälern Luzern, Sursee und Wolhusen zum Ziel hat. Demnach sind an den drei Standorten mindestens die Bereiche Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Anästhesie, Intermediate Care Unit (IMC) und eine interdisziplinäre Notfallstation mit 24-Stunden-Bereitschaft vorzusehen. Den Anstoss zu diesem Kommissionsbericht haben fünf Einzelinitiativen mit demselben Ziel gegeben. Bei der Debatte ging es sowohl um die zu gewährleistenden Angebote als auch um die Finanzierung, die im Gesetzesentwurf der GASK nicht im Detail geregelt ist. Die zweite Beratung der Vorlage ist für die Maisession vorgesehen.
Politik befasst sich mit Rückzahlung von Härtefallgeldern
Der Kantonsrat diskutierte anhand mehrerer Vorstösse die Rückforderung von Covid-19-Härtefallbeiträgen an Unternehmen, die während der Pandemie Gewinne geschrieben haben. Der Rat erklärte das Postulat P 158 über die kantonale Lösung bezüglich der bedingten Gewinnbeteiligung bei Härtefallgeldern vollumfänglich erheblich. Der Regierungsrat wird der Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) innerhalb von zwei Monaten einen Bericht mit verschiedenen Varianten für das weitere Vorgehen vorlegen, damit die WAK das Thema vertieft diskutieren kann. In der Ratsdebatte wurde bekräftigt, dass mit kantonalen Steuererträgen keine privaten Gewinne finanziert werden sollen.
Wirkungsberichte zum Finanzausgleich und zur AFR18
Weiter hat der Kantonsrat von den beiden Wirkungsberichten zum Finanzausgleich (B 13) und zur Aufgaben- und Finanzreform AFR18 (B 14) zustimmend Kenntnis genommen. Im laufenden Jahr werden im kantonalen Finanzausgleich 184 Millionen Franken umverteilt. Die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes befindet sich momentan in der Vernehmlassung. Weitere Informationen zur Debatte über die beiden Wirkungsberichte gibt es im Video.
Die Video-Aufzeichnungen der Sessionshalbtage sind jeweils ab dem Folgetag im Archiv abrufbar.
Anhang
Video Debatte Wirkungsberichte Finanzausgleich und AFR18
Kurzprotokoll
Liste neu eröffneter Vorstösse[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]