Luzerner Kantonsrat, Kurzprotokoll Dezember-Session: Läden dürfen länger öffnen

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Luzerner Kantonsrat

Ab Mai 2020 sollen Geschäfte an Werktagen bis 19 Uhr und am Samstag bis 17 Uhr öffnen dürfen. Der Kantonsrat hat sich nach erster Beratung für eine leichte Liberalisierung der Ladenschlusszeiten ausgesprochen.

Der Luzerner Kantonsrat hat am zweiten und letzten Tag der Dezember-Session 2019 unter anderem folgende Geschäfte behandelt:

– Der Kantonsrat spricht sich nach erster Beratung mit 100 zu 11 Stimmen für eine leichte Liberalisierung der Ladenschlusszeiten aus. Neu sollen die Geschäfte im Kanton Luzern an Werktagen bis 19 Uhr und am Samstag bis 17 Uhr öffnen dürfen. Im Gegenzug ist pro Woche nur noch ein Abendverkauf bis 21 Uhr zulässig – bisher waren es zwei Abendverkäufe. Für einzelne Ortsteile sollen unterschiedliche Abendverkaufstage festgelegt werden dürfen. Die Änderungen sollen auf den 1. Mai 2020 in Kraft treten. Hintergrund der Gesetzesänderung ist die Motion M 687, die eine moderate Anpassung der Ladenschlusszeiten verlangt und vom Kantonsrat im Januar 2019 überwiesen wurde.

Baselstrasse: Daten zu Verkehrsprognosen werden veröffentlicht
– Der Regierungsrat schreibt im Synthesebericht «Spange Nord und Massnahmen für den öffentlichen Verkehr», dass mit dem Bau der Reussportbrücke (ehemals Fluhmühlebrücke) der Verkehr an der Baselstrasse südlich Kreuzstutz um 57 Prozent abnehmen werde. Ein vom Kantonsrat dringlich erklärtes Postulat fordert die Veröffentlichung der entsprechenden Grundlagendaten. Der Kantonsrat hat das Postulat erheblich erklärt und folgt damit dem Antrag des Regierungsrates. Dieser schreibt in seiner Antwort, dass die Dokumente durch Fachexperten erarbeitet worden und stark fachtechnisch ausgerichtet seien. Man sei aber bereit, auch diese Dokumente ab Mitte Dezember auf der Webseite des Kantons in geeigneter Form bereitzustellen.

Bereits am ersten Tag der Dezembersession 2019 hat der Kantonsrat unter anderem folgende Geschäfte beschlossen (siehe Mitteilung vom 2. Dezember 2019):

Gemeinnützige Aktiengesellschaft für Spitäler
– Mit der Änderung des Spitalgesetzes sollen das Luzerner Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie in gemeinnützige Aktiengesellschaften umgewandelt werden (siehe Video). Der Kantonsrat hat der Vorlage in erster Beratung mit 77 zu 33 Stimmen zugestimmt. Gemeinnützige Aktiengesellschaften haben sich für Unternehmen solcher Grösse und Komplexität als Rechtsform bewährt. Die Spitäler erhalten mit den Änderungen die optimalen Voraussetzungen für eine flexible und transparente Unternehmensorganisation und -führung. Zudem können sie Versorgungsverbünde mit anderen Anbietern eingehen. Die Spitäler sind so in der Lage, die Herausforderungen in der Spitalversorgung bestmöglich zu bewältigen und der Luzerner Bevölkerung langfristig eine qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Spitalversorgung zu gewährleisten. Der Kanton Luzern hat dieselben Mitbestimmungsrechte wie bisher. Die zwei gemeinnützigen Aktiengesellschaften sind im alleinigen Eigentum des Kantons Luzern. Das Aktionärsrecht des Kantons wird durch den Regierungsrat ausgeübt. Er legt die zentralen Vorgaben mit der Eignerstrategie fest. Der Kantonsrat hat einen Antrag gutgeheissen, wonach der Regierungsrat die zuständige Kommission beim erstmaligen Erlass der Eignerstrategien und bei vorgesehenen Änderungen konsultieren muss. Weitere Anträge, die unter anderem die Mitspracherechte des Kantonsrats betreffen, wurden zurück an die vorberatende Kommission überwiesen und werden in der 2. Beratung behandelt. Noch unklar ist, ob es einen Gesamtarbeitsvertrag für das Personal geben soll. Verhandlungen der Sozialpartner dazu sind im Gange.

Ablehnung Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft»
– Der Kantonsrat spricht sich wie der Regierungsrat gegen die zwei Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» aus. Die Verfassungsinitiative «Luzerner Kulturlandschaft» will den Schutz der Kulturlandschaft stärken und in der Kantonsverfassung verankern. Die Gesetzesinitiative wiederum verlangt eine Ergänzung des Planungs- und Baugesetzes. Die Anforderungen bei Einzonungen und Überbauungen von landwirtschaftlichen Nutzflächen sollen verschärft werden. Beide Initiativen wirken sich gemäss Regierungsrat negativ auf die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Landwirtschaft aus. Der Regierungsrat hat deshalb einen Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative unterbreitet. Dieser berücksichtigt die wesentlichen Anliegen der Initiative, ohne den raumplanerischen Spielraum allzu sehr einzuschränken (siehe Mitteilung und Video vom 13. Juni 2019). Der Kantonsrat hat dem Gegenvorschlag zugestimmt. Die Änderungen sollen am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Das Datum der Volksabstimmung steht noch nicht fest.

Weitere Entscheide der Dezember-Session finden Sie unter folgendem Link.

Anhang
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