Die Planungs- und Finanzkommission hat die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Unterstützungsmassnahmen in der Covid-19-Epidemie vorberaten. Sie unterstützt ein Dekret über einen Sonderkredit für den Kulturbereich und Nachtragskredite für die Hochschule Luzern, die Kultur, die Bergbahnen und für mehr A-fonds-perdu Beiträge.
Die Planungs- und Finanzkommission (PFK) hat unter dem Vorsitz von Präsidentin Vroni Thalmann-Bieri (SVP, Flühli) am 24. Februar 2021 die Botschaft B 61 Unterstützungsmassnahmen in der Covid-19-Epidemie vorberaten.
Der Regierungsrat beantragt darin dem Kantonsrat, dem Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit von 10’833’800 Franken (5’416’900 Franken je von Bund und Kanton) zur Ausrichtung von Ausfallentschädigungen im Kulturbereich zuzustimmen. Ausgaben in dieser Höhe fallen in die Kompetenz des Kantonsrates und unterliegen somit dem fakultativen Referendum, das am 19. Mai 2021 endet.
Weiter beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat vier Nachtragskredite zum Voranschlag 2021 für Unterstützungsmassnahmen in der Covid-19-Epidemie. Mit den zusätzlichen Mitteln werden die Hochschule Luzern, der Kulturbereich sowie touristische Angebote des öffentlichen Verkehrs unterstützt. Um ein ausgeglichenes Budget 2021 zu erreichen, hat der Konkordatsrat der Hochschule Luzern mit dem Budget 2021 auch eine zusätzliche Trägerrestfinanzierung beschlossen. Diese Mehrausgaben betragen für den Kanton Luzern rund 4 Millionen Franken. Um die weiterhin massiven und zeitlich noch nicht eingrenzbaren Auswirkungen des Coronavirus im Kulturbereich abzufedern und die kulturelle Vielfalt in den Kantonen zu erhalten, haben Bund und Kantone Rahmenbedingungen für die Weiterführung der Unterstützungsmassnahmen im Kultursektor definiert. Der Bund sieht für den Kanton Luzern Mittel in der Höhe von total 5,4 Millionen Franken bis Dezember 2021 vor. Der Kanton Luzern muss Gelder in der gleichen Höhe zur Verfügung stellen, um die Bundesgelder zu erhalten.
Die am 25. September 2020 im eidgenössischen Parlament beschlossene Änderung des Personenbeförderungsgesetzes sieht eine finanzielle Unterstützung von touristischen Angeboten im öffentlichen Verkehr für die Monate März bis September 2020 vor. Die finanziellen Ausfälle der anspruchsberechtigten Unternehmen im Kanton Luzern werden auf rund 900’000 Franken geschätzt. Nach Abzug der Beteiligung des Bundes verbleiben für den Kanton Luzern netto Mehrausgaben von 500’000 Franken.
Bei den Härtefallmassnahmen für Luzerner Unternehmen, die mit dem Sonderkredit vom 30. November 2020 über 25 Millionen Franken finanziert werden, soll das bisher mit 9:1 vorgesehene Verhältnis der Garantien zu den nicht rückzahlbaren Beiträge flexibilisiert werden. Der Anteil der A-fonds-perdu Beiträge soll erhöht werden, was einen zusätzlichen Nachtragskredit des Kantonsrates notwendig macht. Die PFK unterstützt den Sonderkredit und die Nachtragskredite und wird dem Kantonsrat mit 15 Stimmen bei zwei Enthaltungen Zustimmung zur Vorlage beantragen.
Die Kommission diskutierte auch die Thematik, dass Unternehmen Härtefallentschädigungen erst ab einem coronabedingten Umsatzrückgang von 40% geltend machen können. Einen Antrag auf Reduktion des Umsatzrückgangs auf 25% lehnte die PFK mit überwiegender Mehrheit ab. Man solle sich hierbei an den Rahmen der Bundesvorgaben halten und die grosse Mehrheit der miteinbezogenen Interessensverbände erachte die Limite von 40% als korrekt.
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