Der ausserordentliche Staatsanwalt wird gegen den Kommandanten und den Chef der Kriminalpolizei Anklage vor Gericht erheben. Dies im Zusammenhang mit einer polizeilichen Intervention in Malters, in deren Verlauf eine Frau Suizid beging.
Im Zusammenhang mit der polizeilichen Intervention von Malters (Medienmitteilung vom 9. März 2016) und dem Strafverfahren gegen den Kommandanten der Luzerner Polizei, Adi Achermann, sowie gegen den Chef der Kriminalpolizei, Daniel Bussmann (Medienmitteilung vom 16. Juni 2016), wird der ausserordentliche Staatsanwalt Anklage vor Gericht erheben. Regierungsrat Paul Winiker wurde von den Beschuldigten in diesem Verfahren über den bevorstehenden Schritt informiert.
Mit den vorsorglichen Massnahmen (Medienmitteilung vom 22. September 2016) hat das Departement Vorkehrungen getroffen, die das Funktionieren des Korps bei heiklen Einsätzen regeln. Das bedeutet, dass die beiden Kaderleute ihre Führungsfunktionen gegenüber dem Korps und gegenüber der Kriminalpolizei unverändert wahrnehmen können.
Das gerichtliche Verfahren ist eine Belastung, sowohl für die beiden Kaderleute wie auch für das Korps. Bis zum Abschluss des Verfahrens mit einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Deshalb hat Regierungsrat Paul Winiker von weitergehenden vorsorglichen Massnahmen abgesehen.
Anhang
Videobotschaft von Regierungsrat Paul Winiker[content_block id=29782 slug=ena-banner]