Luzerner Regierung beantragt weitere Unterstützung für den touristischen Verkehr

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Luzerner Regierungsrat, seit 2019

Die Luzerner Regierung beantragt dem Kantonsrat einen Nachtragskredit von 2,01 Millionen Franken zur Finanzierung der Unterstützung touristischer Angebote des öffentlichen Verkehrs gemäss eidgenössischem Personenbeförderungsgesetz. Im Kanton Luzern ergeben sich für die Bergbahnen in Bezug auf die Auswirkungen der Corona Krise erhebliche finanzielle Herausforderungen. Aufgrund der regionalpolitischen Bedeutung dieser Unternehmen soll die finanzielle Unterstützung für den touristischen Verkehr gemäss den vom Bund vorgegebenen Vorgaben zur Anwendung kommen. Damit schliesst der Kanton an die Unterstützung an, die bereits für den Zeitraum März bis September 2020 auf der Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes des Bundes gesprochen wurde. Bedarfsabklärungen haben ergeben, dass für den verlängerten Zeitraum bis Dezember 2021 ein Unterstützungsbedarf von insgesamt 5,3 Millionen Franken besteht. Daran beteiligen sich sowohl der Bund als auch benachbarte Kantone im Einzugsgebiet der betroffenen Bergbahnen, wodurch für den Kanton Luzern ein Beitrag von 2,01 Millionen Franken verbleibt.

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