Der bestehende Mangel an Fachkräften an den Schulen soll mit dem Massnahmenpaket für die Attraktivierung des Lehrberufs aufgefangen werden. Dazu gehören insbesondere auch Unterstützungsmassnahmen für Lehrpersonen bei herausforderndem Verhalten von Schülerinnen und Schülern sowie die Revision des Lohnsystems für Lehrpersonen aller Stufen. Im Hinblick auf die Sicherstellung der Finanzierung dieser Massnahmen werden die Gemeinden und Verbände zum Vorschlag konsultiert.
Die Situation betreffend Fachkräftemangel im Lehrberuf im Kanton Luzern ist und bleibt eine Herausforderung – insbesondere im Volksschulbereich. Wachsende Schülerzahlen und eine starke Pensionierungswelle bei den Lehrpersonen in den nächsten Jahren verschärfen die Lage. Bereits liegen dazu mehrere Vorstösse im Kantonsparlament vor, die erheblich erklärt wurden. Der Regierungsrat legt nun ein Massnahmenpaket für die Attraktivierung des Lehrberufs vor.
«Qualität und Betrieb gefährdet»
«Damit wollen wir dem Fachkräftemangel im Schulbereich mit konkreten und wirkungsvollen Massnahmen entgegentreten», erläuterte der zuständige Regierungsrat Dr. Armin Hartmann. «Die ersten Massnahmen sollen bereits ab dem Schuljahr 2025/2026 erfolgen», so der Bildungs- und Kulturdirektor. Bereits heute unterrichten über 60 Personen in Schulklassen, die über keine Lehrausbildung verfügen. «Dies wird längerfristig nicht nur die Qualität der Bildung, sondern den eigentlichen Betrieb der Volksschule gefährden, Abwanderungen von Lehrpersonen in andere Kantone oder Branchen sind folgenschwer. Hier müssen wir Gegensteuer geben», so Hartmann.
Die Massnahmen im Überblick
Die Massnahmen, die der Regierungsrat präsentiert, decken verschiedene Aspekte des Lehrberufs ab, vier davon betreffen ausschliesslich die Volksschule. Für alle Schulstufen soll ab Schuljahr 25/26 der Lohn von Lehrpersonen und Fachpersonen aller Schulstufen und Musikschulen auf die ursprünglich vorgesehene Lohnentwicklung angeglichen werden. Aufgrund früherer Konsolidierungspakete konnten die Stufenanstiege der Löhne nicht voll gesprochen werden. Jetzt sollen die Löhne auf die ursprünglich vorgesehene Lohnentwicklung angeglichen werden.
Der Regierungsrat schlägt für die Volksschulen folgende vier Massnahmen vor, die alle gleichzeitig auch ab Schuljahr 25/26 umgesetzt werden sollen. Berufseinsteigende Lehrpersonen mit einem Pensum von mindestens 80 % sollen in den ersten zwei Jahren mit bis zu zwei Lektionen entlastet werden – wovon sie eine Lektion für regelmässige Coachings einsetzen müssen. «Der Berufseinstieg soll professionell begleitet werden. Mit der Entlastung und dem Coaching wollen wir sicherstellen, dass er auch in einem hohen Arbeitspensum positiv erlebt wird. Berufseinsteigende, aber auch Wieder- und Quereinsteigende sollen sich ab dem ersten Arbeitstag gut begleitet fühlen und eine Anlaufstelle in herausfordernden Situationen haben», erläutert Martina Krieg, Leiterin der Dienststelle Volksschulbildung.
Die zweite Massnahme soll Volksschullehrpersonen Fachkarrieren ermöglichen, also Funktionen, die durch spezifisch qualifizierte Lehrpersonen ausgefüllt werden. Bisher nannten Lehrpersonen die fehlenden beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten als einen der Hauptgründe, weshalb der Beruf langfristig nicht attraktiv bleibt. Gleichzeitig bringen diese Personen mehr Wissen und Kompetenzen ins Schulfeld – beispielsweise im Bereich Begabungs- und Begabtenförderung oder ICT, auch das Coaching der Berufseinsteigenden ist eine Fachkarriere. Mit dem «Projekt Verhalten» als dritte Massnahme werden konkrete Angebote geschaffen, die die Lehrpersonen und Schulteams im Umgang mit herausforderndem Verhalten von Schülerinnen und Schülern unterstützen sollen. Dieses Thema zählt ebenfalls zu denjenigen Faktoren, welche die Berufszufriedenheit der Lehrpersonen negativ beeinflussen.
Eine vierte, auf sechs Jahre befristete Massnahme, betrifft die Mitfinanzierung der Ausbildung schulischer Heilpädagoginnen und Heilpädagogen. Martina Krieg dazu: «Personen, die als schulische Heilpädagogen arbeiten, sollen adäquat qualifiziert sein. Dies ist derzeit an den Luzerner Schulen nicht überall gegeben. Damit bereits im Kanton Luzern angestellte Lehrpersonen die Ausbildung nachholen können, werden Personen mit familiären und finanziellen Verpflichtungen in der Ausbildung finanziell unterstützt», erklärt die Leiterin Dienststelle Volksschulbildung.
Lohnsystem überarbeiten
Schliesslich soll in einem zweiten Schritt mittelfristig ebenfalls für alle Schulstufen das Lehrpersonalrecht analysiert, überprüft und überarbeitet werden. Bildungsdirektor Armin Hartmann: «Dazu gehört die Revision des Lohnsystems, welche die bisherige Komplexität der Lohneinstufung wesentlich reduzieren und vereinfachen wird». Hierzu ist ein Projektauftrag in Zusammenarbeit mit der Dienststelle Personal in Erarbeitung.
Konsultation der Gemeinden und Verbände
Die vorgeschlagenen Massnahmen kosten den Kanton im Jahr 2025 rund 10.5 Mio. Franken und die Gemeinden rund 9 Mio. Franken. Danach steigen die Kosten auf rund 25 Mio. Franken für den Kanton und rund 21 Mio. Franken für die Gemeinden. Die Finanzierung dieser Massnahmen wird nach der Konsultation der Gemeinden – zuständig ist die Volksschuldelegation des Verbandes der Luzerner Gemeinden – sowie der schulischen Berufsverbände im ordentlichen Prozess der Aufgaben- und Finanzplanung AFP entschieden. Geplant ist, dass die Konsultationen bis Anfang Mai 2024 abgeschlossen sind, die Kommunikation des AFP erfolgt nach den Sommerferien. Schliesslich wird der Kantonsrat den AFP voraussichtlich Ende Oktober 2024 beraten.
Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
– Bildung
– Gesellschaftlicher Wandel
gemäss Kantonsstrategie[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]