Die Initiative fordert, dass das Luzerner Kantonsspital (LUKS) per Gesetz verpflichtet wird, an allen Standorten eine Grund- und Notfallversorgung mit Geburtshilfe und Intensivpflegestation anzubieten. Da die Initiative keine Ausnahmemöglichkeiten für Abweichungen von diesem Mindestangebot vorsieht und zu starre sowie nicht bedarfsgerechte Vorgaben für die Grund- und Notfallversorgung vorgibt, nimmt sie Einbussen bei der Patientensicherheit, eine Schwächung der Gesamtversorgung sowie weitere ungedeckte Mehrkosten für den Kanton Luzern in Kauf. Deshalb empfiehlt der Luzerner Regierungsrat dem Kantonsrat, die Initiative «Für eine flächendeckende und garantierte Grundversorgung im Kanton Luzern» abzulehnen.
Am 19. März 2024 reichte ein Initiativkomitee der Schweizerischen Volkspartei (SVP) des Kantons Luzern die kantonale Volksinitiative mit dem Titel «Für eine flächendeckende und garantierte Grundversorgung im Kanton Luzern» ein. Die Initiative verlangt, dass das Luzerner Kantonsspital (LUKS) mit einer Änderung des Spitalgesetzes verpflichtet wird «an den Standortregionen Luzern, Sursee und Wolhusen ein Spital mit mindestens einer ausreichenden, allen zugänglichen ambulanten und stationären medizinischen Grund- und Notfallversorgung anzubieten». Dabei muss «die ambulante und stationäre Grund- und Notfallversorgung zeitnah gewährleistet sein und mindestens die folgenden Leistungen umfassen: Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Anästhesie, Intensivpflegestation und interdisziplinäre Notfallstation mit 24-Stunden-Bereitschaft».
Bedarfsgerechte Spitalplanung soll möglich bleiben
Die Initiative nimmt mit der Stärkung der Grund- und Notfallversorgung zwar ein berechtigtes Anliegen auf, verhindert durch ihre Absolutheit jedoch eine bedarfsgerechte Spitalplanung. So ist der Regierungsrat im Rahmen der Spitalplanung zum Schluss gekommen, dass eine Intensivpflegestation am Standort Wolhusen nicht erforderlich ist, da der Zugang zu einer Intensivpflegestation am Standort Luzern innert nützlicher Frist gewährleistet ist. Mit einer Intermediate Care-Station (IMC) am Standort Wolhusen ist die Patientensicherheit auf hohem Niveau bedarfsgerecht sichergestellt.
Folglich macht es keinen Sinn, diese Kapazitäten an allen Standorten anzubieten, wie dies die Initiative verlangt.
Das LUKS hat die Regierung als auch die GASK bereits anfangs Jahr informiert, dass eine Rezertifizierung als Intensivpflegestation am Standort Wolhusen – insbesondere aufgrund der nicht erreichten Anzahl Pflegetage in den vergangenen Jahren – nicht mehr möglich war. Eine solche IPS-Zertifizierung bestätigt die erforderliche Behandlungsqualität und ist Voraussetzung für die anteilige Vergütung der Kosten der stationären Behandlung durch die Krankenversicherer. Das LUKS konnte inzwischen für den Standort Wolhusen die Zertifizierung für eine Intermediate Care-Station (IMC) erlangen und bereitet nun deren Betrieb vor. Mit der IMC können rund 98 Prozent der heutigen Fälle der bisherigen Intensivpflegestation in Wolhusen mit hoher Qualität abgedeckt werden. «Wir müssen unser Gesundheitswesen reformfähiger gestalten. Eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende Grund- und Notfallversorgung sieht heute vielleicht anders aus als in ein paar Jahren. Der Standort LUKS Wolhusen kann mit einer IMC die Patientensicherheit auf hohem Niveau gewährleisten und seine Patientinnen und Patienten durch eine enge Zusammenarbeit mit dem LUKS Standort Luzern bestens triagieren», so Regierungsrätin Michaela Tschuor, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements.
Einzelinitiativen als Gegenentwurf
Der Kantonsrat hat bereits entschieden, dass er die Änderung des Spitalgesetzes zur Umsetzung der Einzelinitiativen E1036, E1038, E1039, E1040 sowie E1042 über die Grund- und Notfallversorgung an den Spitalstandorten des LUKS vom 6. Mai 2024 der Initiative als Gegenentwurf in einer Doppelabstimmung gegenüberstellen will.
Nach Meinung der Regierung nimmt die Spitalgesetzänderung das Anliegen der Initiative sachgerecht und zweckmässig auf. In Bezug auf das vom LUKS an seinen Standorten zu erbringende Mindestangebot in der Grund- und Notfallversorgung sieht sie eine Ausnahmeregelung vor. Diese Ausnahmeregelung soll gelten, falls das LUKS mit diesem Angebot nicht mehr in die Spitalliste aufgenommen werden kann. Zweitens tritt die Ausnahmeregelung in Kraft, wenn das LUKS das Mindestangebot aufgrund des Fachkräftemangels beziehungsweise zu geringer Nachfrage nicht mehr mit der notwendigen Qualität erbringen kann. Bei der Intensivpflege sieht sie als Mindestanforderung eine IMC vor, was am Standort Wolhusen auch im Neubau vorgesehen und aus Versorgungssicht sachgerecht sowie aktuell und künftig auch zertifizierbar ist. «Der Gegenentwurf behebt damit die zwei zentralen Mängel der Initiative», so Regierungsrätin Michaela Tschuor. Zusätzlich umfasst sie eine Konkretisierung der Kriterien für die Spitalplanung bezüglich der vom Kanton zu gewährleistenden Grund- und Notfallversorgung sowie eine Vereinfachung des Verfahrens bezüglich Ausrichtung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) an Listenspitäler.
Die Volksabstimmung über die Initiative und die Änderung des Spitalgesetzes vom 6. Mai 2024 wird voraussichtlich am 9. Februar 2025 stattfinden.
Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
– Gesellschaftlicher Wandel
gemäss Kantonsstrategie[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]