Die Sonderabgabe zur Finanzierung der altlastenrechtlichen Ausfallkosten braucht eine Anschlusslösung. Diese gibt der Regierungsrat nun mit dem Entwurf der Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz in die Vernehmlassung.Sie umfasst des Weiteren Änderungen der Umweltschutzverordnung sowie der kantonalen Gewässerschutzverordnung. Die Vernehmlassung läuft vom 24. September 2025 bis 16. Januar 2026.
Deponien und andere durch Abfälle belastete Standorte müssen saniert werden, wenn sie die Umwelt belasten oder dies in Zukunft tun könnten. Die Kosten für die notwendigen Untersuchungen, Überwachung und Sanierung der belasteten Standorte tragen grundsätzlich die Verursacherinnen und Verursacher. Können diese jedoch nicht ermittelt werden oder sind sie zahlungsunfähig, entstehen sogenannte Ausfallkosten. Diese wurden bis 2017 vom Kanton getragen. Im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2017 (KP17) änderte dies: Seither tragen die Gemeinden die Ausfallkosten. Gedeckt werden sie mittels einer Sonderabgabe von 12 Franken, die über die Steuerrechnung von natürlichen und juristischen Personen erhoben wird. Diese Sonderregelung gilt, nachdem sie im Dezember 2021 vom Kantonsrat einmalig um weitere fünf Jahre verlängert wurde, noch bis Ende 2026. Nun gibt der Regierungsrat die Anschlusslösung mit dem Entwurf der Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EGUSG; SRL Nr. 700) zusammen mit Anpassungen der Umweltschutzverordnung (USV; SRL Nr. 701) sowie der kantonalen Gewässerschutzverordnung (KGSchV; SRL Nr. 703) vom 24. September 2025 bis 16. Januar 2026 in die Vernehmlassung.
Künftige Finanzierung der Ausfallkosten
Aktuell fliesst die Sonderabgabe in ein vom Kanton treuhänderisch verwaltetes Konto. Betroffene Gemeinden erhalten ihre sogenannten Ausfallkosten durch die Sonderabgabe zurückfinanziert. Bei der Einführung der Sonderabgabe im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2017 (KP17) wurde die Höhe der Ausfallkosten auf 40 Millionen Franken geschätzt. Nach heutigem Kenntnisstand werden die zum Ende der Erhebung der Sonderabgabe verfügbaren Mittel jedoch nicht ausreichen, um sämtliche Ausfallkosten und die Verursacheranteile der Gemeinden abzudecken. Einerseits wurden die Verursacheranteile sowie der administrative Aufwand der Gemeinden bei der damaligen Schätzung nicht berücksichtigt. Andererseits hat die Bereinigung und Aktualisierung des Katasters der belasteten Standorte (KbS) seit 2022 gezeigt, dass einige belasteten Standorte zum Zeitpunkt der Schätzung der Ausfallkosten noch nicht bekannt waren. Abhängig von den Untersuchungsergebnissen, den notwendigen Sanierungsmassnahmen und der Verfahrensdauer ist daher bereits heute von wesentlich höheren als den bisher geschätzten Kosten auszugehen. Aktuell wird mit Kosten von bis zu 80 Millionen Franken gerechnet, also rund das Doppelte der Schätzung von 2017.
Im Entwurf der Änderung des EGUSG schlägt der Regierungsrat deshalb vor, dass künftig das vom Kanton treuhänderisch verwaltete Konto über die regulären Steuererträge der Gemeinden geäufnet wird. Die Ausfallkosten sollen somit von den Gemeinden innerhalb ihres Budgets bilanziert und weiterhin solidarisch untereinander getragen werden. Die Höhe der Kontoeinlage wird bei Bedarf – sobald die bis Ende 2026 einbezahlten Mittel aufgebraucht sind – vom Regierungsrat jeweils zwei Jahre im Voraus für vier Jahre festgelegt.
Weitere Anpassungen des kantonalen Umweltrechts
Die Vernehmlassungsvorlage umfasst weitere Änderungen des kantonalen Umweltrechts, einerseits im EGUSG, andererseits auf Verordnungsebene (USV und KGSchV). Die weiteren Anpassungen im Gesetz betreffen insbesondere den Lärmschutz. Im Urteil 1C_574/2020 betreffend die Luzernerstrasse in Kriens hielt das Bundesgericht fest, dass es sich beim Lärmschutz um eine Daueraufgabe handelt, was mit der vorliegenden Anpassung nun gesetzlich verankert wird.
Bis zum Ende der zehnjährigen Erhebung der Sonderabgabe im Jahr 2026 werden rund 36 Millionen Franken auf das vom Kanton treuhänderisch verwaltete Konto eingegangen sein. Bis Ende 2024 wurden aus dem Konto «Sonderabgabe Altlasten» insgesamt 6,7 Millionen Franken an die Gemeinden für die Refinanzierung von Ausfallkosten und ihrer kommunalen Verursacheranteile ausbezahlt. Die Höhe der jährlichen Auszahlungen schwankt stark, da die anfallenden Kosten im Altlastenvollzug schwer vorhersehbar sind (etwa aufgrund der Dauer der Verfahren oder der notwendigen Sanierungsmassnahmen). Der Stand des treuhänderisch verwalteten Kontos wird bei Ende der Erhebung der Sonderabgabe Anfang 2027 (Steuerjahr 2026) schätzungsweise rund 27 Millionen Franken betragen.
Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
– Ökologisierung
– Urbanisierung
gemäss Kantonsstrategie.
Anhang
Alle Unterlagen zur Vernehmlassung und den Link zur E-Mitwirkung finden Sie hier.