Luzerner Regierung unterstützt Einführung der elektronischen Identität E-ID

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Elektronische
Identität E-ID

Am 28. September 2025 entscheidet die Schweizer Stimmbevölkerung über das neue E-ID-Gesetz. Der Luzerner Regierungsrat folgt der Haltung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), welche die Annahme des neuen Gesetzes über die elektronische ID empfiehlt. Mit der Einführung der E-ID würde die digitale Weiterentwicklung gefördert und damit einem Bedürfnis der Bevölkerung und der Wirtschaft Rechnung getragen. Für den Kanton Luzern mit seinem Onlineschalter my.lu.ch ist der Entscheid von grosser Bedeutung.

Anträge oder Gesuche für Führerscheine, Betreuungsgutscheine oder Registerauszüge online beziehen: Solche Dienstleistungen sind derzeit noch nicht restlos digital verfügbar, weil dazu die ID vorgewiesen oder hochgeladen werden muss. Mit der Einführung der E-ID würde eine verlässliche elektronische Identifizierung möglich und Dienstleistungen könnten einfacher, schneller und effizienter sein. Für den Kanton Luzern ist das insbesondere von grosser Bedeutung, da er bereits heute mit dem Onlineportal my.lu.ch über rund 160 Services verfügt, bei welchen man sich mit einer elektronischen Identität ausweisen kann. Mit der nationalen E-ID könnte dieses Angebot deutlich optimiert und erweitert werden.

Am 28. September 2025 stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Vorlage des Bundes ab. Nebst der KdK empfehlen auch National- und Ständerat sowie der Bundesrat die Vorlage zur Annahme.

Bund stellt E-ID aus – eine Ergänzung zur analogen ID
Die E-ID, die als Ergänzung zur herkömmlichen analogen ID dient, soll es ermöglichen, sich online zweifelsfrei und datenschutzkonform auszuweisen. Für Nutzerinnen und Nutzer bedeutet dies weniger Medienbrüche, weniger Papier, keine Behördengänge zur Identifikation und gleichzeitig werden Missbrauchsrisiken reduziert. Die E-ID umfasst die gleichen Angaben wie die herkömmliche analoge ID. Die Daten werden dezentral auf dem Smartphone gespeichert. Das Angebot der E-ID ist für alle freiwillig und kostenlos. Die Hoheit über die Ausstellung und die Betreuung der Infrastruktur liegt vollumfänglich beim Bund.

Während andere Länder im EU-Raum bereits über solche Lösungen verfügen, ist ein erster Versuch 2021 in der Schweiz gescheitert. Dies, weil damals vorgesehen war, dass private Akteure die E-ID ausstellen. Im Vergleich zu anderen Ländern in Europa hat die Schweiz Aufholbedarf. Staat und Wirtschaft sind darauf angewiesen, digital agiler handeln zu können, wenn sie innovativ und wettbewerbsfähig bleiben wollen. Die E-ID ist ein wichtiger Schritt dazu.