Luzerner Regierungsrat begrüsst Konkordat über den polizeilichen Datenaustausch

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Luzerner Staatskanzlei

Der Kanton Luzern begrüsst die Stärkung des Datenaustausches zwischen den Polizeibehörden der verschiedenen Kantone und des Bundes. Die Prävention und die Verfolgung von Straftaten werden dadurch wesentlich effizienter. Heute ist der interkantonale Datenaustausch zwischen den Polizeibehörden klar ungenügend. Er ist mehrheitlich nur einzelfallweise per Telefon oder E-Mail möglich. Da in der Abfrageplattform polizeiliche Daten aus kantonalen, interkantonalen und internationalen Datenbanken ausgetauscht werden, regt die Regierung an, den Betrieb der Abfrageplattform einer einzigen Behörde zu überbinden, vorzugsweise dem Bundesamt für Polizei. Weiter spricht sich der Regierungsrat im Interesse des Datenschutzes dafür aus, dass die Löschfrist der Daten von zehn auf fünf Jahre verkürzt wird. Schliesslich verlangt die Regierung, dass die Daten ausschliesslich in der Schweiz bearbeitet werden dürfen.

Anhang
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