Nachdem der Bundesrat am 18. Dezember 2020 die Schliessung von Betrieben und Einrichtungen in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport schweizweit beschlossen hat, haben die vom Regierungsrat am 11. Dezember 2020 für diese Bereiche beschlossenen Anordnungen keine eigenständige rechtliche Bedeutung mehr. Der Regierungsrat hat deshalb die kantonale Covid-19-Verordnung per 22. Dezember 2020 entsprechend bereinigt.
Anhang
Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Stand 22. Dezember 2020)[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]