Luzerner Regierungsrat beschliesst Einwasserungsverbot für Sempacher-, Baldegger- und Rotsee

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Luzerner Regierungsrat ab 2023

Sie ist gebietsfremd, invasiv und hat grosse negative Auswirkung auf die Gewässer: die Quaggamuschel. Im Vierwaldstättersee wurde sie bereits nachgewiesen. Um eine Weiterverbreitung der invasiven Quaggamuschel auf noch nicht befallene Luzerner Seen zu verhindern, beschliesst der Regierungsrat ein Einwasserungsverbot für Schiffe in den Sempacher-, Baldegger- und Rotsee. Damit reagiert die Regierung auf einen Vorstoss aus dem Kantonsrat zur Verschärfung der Schiffsreinigungspflicht.

Die Quaggamuschel wurde erst vor wenigen Jahren in der Schweiz entdeckt und wird leider immer weiter verschleppt. Ist ein Gewässer einmal betroffen, gibt es bisher keine Massnahmen, um die Ausbreitung der invasiven Muschel zu stoppen. Sie vermehrt sich schnell und hat grosse negative Auswirkungen auf das Ökosystem eines Gewässers, verursacht hohe Schäden an Infrastrukturen und sorgt für Einbussen in der Fischerei. Nach heutigem Wissen gelten Schiffe, die in verschiedenen Gewässern eingewassert werden, als wichtigste Verbreiter der Quaggamuschel.

Die Quaggamuschel wurde diesen Herbst in verschiedenen Teilen des Vierwaldstättersees bereits nachgewiesen. Dieselben Umwelt-DNA-Untersuchungen haben jedoch keine Nachweise für die Präsenz von Quaggamuscheln im Sempacher-, Baldegger- und Rotsee erbringen können. Aus diesem Grund beschliesst der Regierungsrat für diese drei Seen ein Einwasserungsverbot in Form einer Allgemeinverfügung.

Umsetzung eines Vorstosses
Das befristete Einwasserungsverbot für den Sempacher-, Baldegger- und Rotsee beruht auf dem Postulat P 214 Muff Sara und Mit. über die Verschärfung der Schiffsreinigungspflicht. Der Vorstoss wurde in der diesjährigen Juni-Session erheblich erklärt.

Schiffe, die auf dem entsprechenden See zugelassen sind und zuvor nicht in einem anderen Gewässer verkehrten, dürfen weiterhin eingewassert werden. Vom Verbot ebenfalls ausgeschlossen sind Schiffe der Polizei, der Feuerwehr oder des Militärs sowie Schiffe, die einen öffentlichen Auftrag erfüllen. Ebenfalls weiterhin erlaubt ist das Einwassern von Schiffen im Zusammenhang mit Ruderregatten und -trainings auf dem Rotsee. Für diese Ausnahmen gilt die bereits etablierte Reinigungspflicht. Für Sportgeräte wie (wie bspw. Surf- oder Kitesurfbretter oder SUPs) wird die Reinigung gemäss Weisungen dringend empfohlen.


Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
– Ökologisierung
gemäss Kantonsstrategie


Anhang
Allgemeinverfügung, Erläuterungen und Weisungen Reinigungspflicht gibt es auf:
lawa.lu.ch/download/Download_Arten_und_Lebensraueme/lebensraeume (unter «Neobiota»)