Luzerner Regierungsrat legt zweiten Wahlgang für Gemeinderatswahlen auf 28. Juni 2020 fest

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Regierungspräsident Paul Winiker

Der Regierungsrat hat den Termin für den zweiten Wahlgang der kommunalen Gesamterneuerungswahlen auf den Sonntag, 28. Juni 2020, festgelegt. Dem Entscheid ging eine Vernehmlassung beim Verband Luzerner Gemeinden (VLG), dem Gemeindeschreiber- und Geschäftsführerverband und bei den im Kantonsrat vertretenen Parteien voraus. Der VLG hat zudem alle Gemeinden, in denen ein zweiter Wahlgang nötig wird, zur Stellungnahme eingeladen.

Somit ist gewährleistet, dass den Parteien genügend Zeit für einen Wahlkampf eingeräumt wird und die neue Legislatur der Gemeindeexekutiven fristgerecht per 1. September 2020 beginnt.

Als Eingabeschluss für Wahlvorschläge wurde der Donnerstag, 30. April 2020, 12.00 Uhr, bestimmt. Die Kandidaturen müssen bis zu diesem Zweitpunkt bei der Gemeindekanzlei oder bei der von der Gemeinde bezeichneten Stelle eingereicht werden.

Anhang
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