Luzerner Regierungsrat schlägt Anpassung der Beurkundungsgebühren vor

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Luzerner Staatskanzlei

Die Gebühren für öffentliche Beurkundungen sollen nach einem neuen System erhoben werden. Dies forderte das Ende 2019 erheblich erklärte Postulat P 731. Der Regierungsrat gibt Anpassungen des Beurkundungsgesetzes und der Verordnung über die Beurkundungsgebühren in die Vernehmlassung.

Mehr Markt und weniger Staat bei den Gebühren von öffentlichen Beurkundungen verlangte das in der Dezembersession 2019 erheblich erklärte Postulat P 731 von Jim Wolanin. Der parlamentarische Vorstoss regt an, ein neues Gebührensystem zu entwickeln, das sich nach dem Zeitaufwand für einen Beurkundungsakt richtet.

Das Kantonsgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich das Notariatsrecht fällt, hat dem Regierungsrat die Änderungen des Beurkundungsgesetzes (BeurkG, SRL Nr. 255) wie auch der Verordnung über die Beurkundungsgebühren (BeurkGebV, SRL Nr. 258) unterbreitet, mit dem Begehren, diese in die Vernehmlassung zu geben.

Neben der angepassten gesetzlichen Abstützung der Notariatsgebühren und den Änderungen am Gebührentarif enthält der Gesetzesentwurf eine Erleichterung bei der Wohnsitzpflicht der Notarinnen und Notare sowie eine Verfahrensvereinfachung bei Streitigkeiten um die Vergütung bis zum Wert von 20’000 Franken.

Plafonierung der Staffeltarife
Im Kanton Luzern wird weitgehend am bewährten Modell festgehalten und kein Systemwechsel hin zu einem reinen Stundentarif eingeführt. Mit dem Tarif nach Zeitaufwand würde nämlich die Beurkundung von Geschäften mit geringem oder ohne Geschäftswert teurer. Der Verzicht auf den Systemwechsel entspricht der Regelung, welche der Kanton Bern kürzlich getroffen hat.

Daher findet sich im Verordnungsentwurf das Element des Zeitaufwands nur bei jenen Geschäften, für die ein Gebührenrahmen festgelegt ist. Wesentlich ist allerdings, dass entgegen der heutigen Regelung die Staffeltarife nach oben begrenzt werden sollen. Diese Plafonierung soll bei Notariatsgeschäften wie der Errichtung eines Vertrages auf Übertragung von Grundeigentum, der Begründung von Stockwerkeigentum, der Errichtung eines Grundpfandes und der Gründung von Unternehmen gelten.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 19. März 2021.


Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:

  • Luzern steht für Zusammenhalt

    Anhang

Vernehmlassungsunterlagen

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