Der Regierungsrat nimmt zustimmend Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen des Strafgesetzbuches zur Umsetzung des Verbots zur Gesichtsverhüllung. Er begrüsst es, dass damit schweizweit eine einheitliche Umsetzung sichergestellt wird. Als richtig erachtet es der Regierungsrat, dass der private Raum nicht vom Gesichtsverhüllungsverbot umfasst wird, solange in dieser Umgebung keine grundsätzlich von allen beanspruchbaren Dienstleistungen angeboten werden. Somit bleibt der Schutz der Privatsphäre gemäss Bundesverfassung gewährleistet. Bei den Ausnahmen begrüsst er dabei insbesondere, dass Gesichtsverhüllungen im öffentlichen Raum zulässig sein sollen, wenn sie zur Ausübung von demokratischen Grundrechten notwendig sind und die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigen. Keinesfalls, so der Regierungsrat, dürfe Gesichtsverhüllung dazu dienen, Straftaten anonym zu begehen oder sich der Strafverfolgung zu entziehen.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]