Luzerner Steuersoftware 2015 zum Download bereit

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Staatskanzlei des Kantons Luzern

Im Kanton Luzern hat der Versand der Steuerformulare 2015 begonnen. Die Software für die elektronische Steuererklärung 2015 steht ab sofort zum Download bereit. Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung kann online verlängert werden.

Zwischen dem 9. und 26. Februar 2016 werden im Kanton Luzern die Formulare für die Steuererklärung 2015 verschickt. Diese kann handschriftlich oder mit der Steuersoftware ausgefüllt werden. Die elektronische Variante vereinfacht das Ausfüllen der Steuererklärung erheblich, weshalb sie im letzten Jahr von gegen 80 Prozent der 260’000 Steuerpflichtigen im Kanton Luzern genutzt wurde. Auch das Verarbeiten der Daten wird durch die elektronische Steuererklärung deutlich einfacher.

Wer die Steuererklärung 2014 für natürliche Personen bereits elektronisch ausgefüllt hat, kann das alte Programm starten. Dank der Aktualisierungsfunktion – sofern eingeschaltet – kann die neue Version auf der Website der Dienststelle Steuern heruntergeladen werden. Das Programm ist zudem über den folgenden Link zu finden: w w w. steuern. lu. ch/steuererklaerung.

Wer eine CD mit dem Programm wünscht, kann diese gratis bei den Steuerämtern der Gemeinden oder der Dienststelle Steuern beziehen. Für installations- oder programmtechnische Fragen ist eine Hotline eingerichtet (siehe Kontakt).

Formulare ausdrucken und zurücksenden
Wer die Steuererklärung elektronisch ausfüllt, muss die ausgefüllten Formulare ausdrucken und mit dem unterschriebenen Barcodeblatt zusammen mit den notwendigen Beilagen wie dem Lohnausweis, der Bescheinigung Säule 3a etc. sowie dem angedruckt zugestellten Originalformular Steuererklärung zurückzusenden.

Alle Steuererklärungen sind mit dem beiliegenden Rückantwort-Kuvert an das Scan-Center des Steueramts Zürich zu schicken. Dieses erfasst im Auftrag der Steuerämter der Gemeinden und der Dienststelle Steuern die Luzerner Steuererklärungen digital. Die elektronisch erfassten Steuererklärungen werden daraufhin den Steuerbehörden des Kantons Luzern zur Bearbeitung übergeben. Der Film «Steuer+Erklärung – Ein Blick hinter die Kulissen» zeigt den Weg vom Ausfüllen der Steuererklärung bis zur fixfertigen Steuerrechnung. Fristverlängerungen am Online-Schalter
Die Frist zum Einreichen der Steuererklärung ist auf dem Formular aufgedruckt. Wenn nötig können die Steuerpflichtigen im Online-Schalter auf der Website der Dienststelle Steuern die Frist verlängern. Mit dem QR-Code ist auch ein Direktzugriff via Smartphone oder Tablet auf die Webseite zur Fristerstreckung möglich.

Relaunch Luzerner Steuerbuch
Die Dienststelle Steuern hat das Luzerner Steuerbuch neu herausgegeben. Es enthält alle Weisungen zur Luzerner Steuerpraxis und stellt ein unverzichtbares Arbeitsinstrument für die Steuerberaterinnen und Steuerberater dar. Neben einer kostenpflichtigen Druckversion ist die online-Version auf der Website der Dienststelle Steuern frei zugänglich.

Ausblick 2017 – eFiling: Steuererklärungen elektronisch einreichen
Luzernerinnen und Luzerner werden nächstes Jahr die Steuererklärung 2016 online einreichen können. Die Steuerkundinnen und -kunden haben dann die Wahl, die Steuererklärung wie bisher auszudrucken oder von Hand auszufüllen und in Papierform an das Scan Center zu senden. Oder sie können die Steuererklärung inklusive der Belege online über das Internet einreichen. Für das Einreichen der Steuererklärung und der Belege werden Upload-Funktionen bereitgestellt.

Weiteres zum Projekt siehe Newsletter Steuern Luzern, 15/2015 Steuer+Praxis: w w w. steuern. lu > Publikationen > Steuer+Praxis.

Anhang
Neuerungen Steuerperiode 2015 [content_block id=29782 slug=ena-banner]