Luzerner Stimmrechtswesen: Genehmigung der Neuwahlen

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Luzerner Staatskanzlei

Die Neuwahlen der Gemeinde- und Stadträte für die Amtsdauer 2020 bis 2024 fanden am 29. März 2020 statt. Der zweite Wahlgang wurde am 28. Juni 2020 durchgeführt. Die Neuwahlen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates.

In allen Gemeinden wurden die notwendigen Publikationen erlassen. Das Wahlverfahren wurde vorschriftsgemäss abgewickelt und binnen der gesetzlichen Frist wurden keine Beschwerden eingereicht. Damit sind die Voraussetzungen für die Genehmigung der Neuwahlen gegeben. Mit Beschluss vom 13. Juli 2020 genehmigte der Regierungsrat die Neuwahlen der Gemeinde- und Stadträte in allen Luzerner Gemeinden.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]