Luzerner Volksschulen: Die externe Schulevaluation erhält ein gutes Zeugnis

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Luzerner Staatskanzlei

Der Regierungsrat hat einen Wirkungsbericht zur externen Schulevaluation erstellt. Der Bericht gibt eine Übersicht über das Qualitätssystem der Luzerner Volksschulen und über die Methoden der externen Schulevaluation und geht auf die Qualitätsinstrumente der Sekundarstufe II ein. Er beinhaltet zudem die Einschätzung von drei externen Bildungsexpertinnen und zeigt die Weiterentwicklung auf.

Am 11. September 2018 hat der Kantonsrat das Postulat von Adrian Bühler über die Überprüfung der Schulevaluation erheblich erklärt. Der Bericht dieser Überprüfung liegt nun vor und wird dem Kantonsrat für die Oktober-Session unterbreitet. Er zeigt auf, wie die externe Schulevaluation im Qualitätssystem der Luzerner Volksschulen eingebettet ist und wie sie eingesetzt wird, welchen Nutzen sie bringt und wie sie weiterentwickelt werden soll. Die Bildungskommissionen und Schulleitungen beurteilen die durch die Schulevaluation ausgelösten Effekte für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess als sehr gut bis ausgezeichnet und als äusserst nützlich für die Weiterentwicklung der Schule. Auch die drei externen Bildungsexpertinnen, die das Evaluationsverfahren auf seine Wirksamkeit hin geprüft haben, stellen der externen Schulevaluation ein gutes Zeugnis aus. Sie beurteilen das Verfahren als angemessen, plausibel und im interkantonalen Vergleich als vorbildlich. Die externe Schulevaluation zeige eine Aussensicht auf, löse Schulentwicklung aus und sei deshalb wirksam.

Externe Schulevaluation als Teil des Qualitätssystems
Die externe Schulevaluation der kantonalen Dienststelle Volksschulbildung evaluiert seit dem Schuljahr 2005/06 regelmässig alle öffentlichen Volksschulen im Kanton Luzern nach einem standardisierten Verfahren. Zurzeit werden alle Schulen zum dritten Mal evaluiert. Dieser dritte Evaluationszyklus dauert noch bis Ende Schuljahr 2020/2021. Die externe Schulevaluation ist Teil des Qualitätssystems der Luzerner Volksschulen. Weitere Teile sind die kantonale Schulaufsicht und verschiedene schulinterne Instrumente. Dieses Zusammenspiel hat sich bewährt. Die Schulen erhalten von der externen Evaluation datengestützte Entwicklungshinweise zur Qualität und Schulführung. Darauf abgestützt müssen sie Entwicklungsziele zur Optimierung ihrer Qualität definieren und entsprechende Massnahmen umsetzen. Drei Jahre nach der externen Evaluation überprüft die Schulaufsicht die Zielerreichung.

Aspekte für die Weiterentwicklung der externen Schulevaluation
In den vergangenen Jahren wurde von politischer Seite verschiedentlich die Abschaffung der Schulevaluation gefordert. Als Gründe wurden aufgeführt, die Sicherstellung der Schulqualität könne durch die Schulaufsicht, die Schulleitungen und die Bildungskommissionen gewährleistet werden. Der vorliegende Bericht zeigt deshalb auch auf, was die Abschaffung der externen Schulevaluation bedeuten würde und wie die Qualitätssicherung dann gewährleistet werden müsste. Er legt zudem dar, welche Aspekte der drei Expertisen bei der Weiterentwicklung der externen Schulevaluation speziell berücksichtigt werden sollen. So sollen die Rollen der verschiedenen Akteure noch genauer geklärt und ihre Aufgaben und Kompetenzen wiederholt und umfassend in schriftlichen Dokumenten und in den Gesprächen mit den Schulleitungen und Schulbehörden erläutert werden. Weiter sollen die Kriterien für die Beurteilung der einzelnen Qualitätsaspekte und für die Gesamtbeurteilung einfacher nachvollziehbar festgelegt werden. Diese Verbesserungsmassnahmen werden in die Gestaltung des vierten Evaluationszyklus einfliessen.

Der Verband Luzerner Gemeinden sowie die Stadt Luzern, der Schulleiterinnen- und Schulleiterverband der Volksschulen des Kantons Luzern, der Verband Bildungskommissionen Kanton Luzern und der Luzerner Lehrerinnen- und Lehrerverband haben den Bericht als Vorinformation erhalten. Auch sie erachten die externe Schulevaluation als wichtige Aufgabe, die wesentlich zur Entwicklung und Verbesserung des Schulangebots beitrage.

Anhang
Botschaft B 43

Strategiereferenz Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie: Luzern steht für Innovation[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]