Luzerner Volksschulen starten regulär ins neue Schuljahr

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Die Volksschulen beginnen das neue Schuljahr regulär im Ganzklassenunterricht. Für Lernende, die aus Risikoländern zurückkehren, besteht eine Melde- und Quarantänepflicht (zehn Tage). Das bisherige Schutzkonzept für die Volksschulen bleibt in Absprache mit dem Kantonsarzt auch im neuen Schuljahr gültig.

Am 10. bzw. 17. August 2020 starten die Volksschulen ins neue Schuljahr 2020/21. Wie schon das vergangene, wird auch das neue Schuljahr unter dem Einfluss der Corona-Pandemie stehen. Ziel ist, den Unterricht so regulär wie möglich zu gestalten und Ansteckungen mit dem Coronavirus zu vermeiden. Dazu dient das Rahmenschutzkonzept der Dienststelle Volksschulbildung, das für alle Volksschulen – Primar- und Sekundarschule – gilt.

Quarantäne gilt als entschuldigte Absenz
Schülerinnen und Schüler, welche die Ferien in Risikoländern verbracht haben, müssen sich nach ihrer Rückkehr in eine zehntägige Quarantäne begeben und dürfen den Unterricht nicht besuchen. Das Fernbleiben vom Unterricht aufgrund einer Quarantäne wird im Zeugnis als entschuldigte Absenz eingetragen. Während der Quarantäne besteht kein Anspruch auf Fernunterricht.

Masken nur im Ausnahmefall
Kann in der Sekundarschule zwischen Lehrperson und Lernenden der Abstand von 1,5 Metern während mehr als 15 Minuten nicht eingehalten werden, gilt die Empfehlung, dass Lernende und Lehrperson eine Schutzmaske tragen sollen. Zum Schutz von besonders gefährdeten Lehrpersonen kann die Schulleitung im Ausnahmefall Lernende in der Sekundarschule anweisen, eine Maske zu tragen. Für Kindergarten und Primarschule gilt diese Empfehlung nicht, da Erfahrungen zeigen, dass sich Kinder bis 12 Jahre nur selten mit dem Virus anstecken, dieses auch kaum weitergeben und darum auch im öffentlichen Verkehr von der Maskenpflicht befreit sind.

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