März-Session: Luzerner Kantonsrat will Stromproduktion aus Windenergie beschleunigen

Spread the love

Luzerner Kantonsrat Symbolbild

Der Kanton Luzern soll bei der Windkraft vorwärts machen. Der Kantonsrat hat sich klar für schnellere Bewilligungsverfahren für grössere Windenergie-Anlagen ausgesprochen. In zweiter Beratung wurde die Steuergesetzrevision verabschiedet.

Im Kanton Luzern werden die Bewilligungsverfahren für grössere Windkraft-Anlagen beschleunigt. Der Kantonsrat hat das Planungs- und Baugesetz (B 15) entsprechend angepasst. Grössere Windenergie-Anlagen produzieren mindestens 10 Gigawatt-Stunden Strom. Für solche Anlagen gibt es neu ein zentrales, kantonales Plangenehmigungsverfahren. Gemeinden können im Vorfeld ihre Anträge eingeben, die Stimmberechtigten bei grösseren Anlagen aber nicht mitbestimmen. Das beschleunigte Plangenehmigungsverfahren würde auch für Reservekraftwerke gelten. Die Änderungen im Planungs- und Baugesetz bringt weiter Vorgaben für Ladestationen für Elektro-Autos in Neubauten und die Gemeinden können mehr Vorschriften für klimaangepasstes Bauen machen. Die zweite Beratung findet im Mai statt.

Steuergesetzrevision verabschiedet
In der zweiten Beratung hat der Kantonsrat zum Start der März-Session die Steuergesetzrevision 2025 (B 8) verabschiedet. Mit der Revision werden Privatpersonen und Unternehmen ab 2028 um über 120 Millionen Franken jährlich entlastet. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten an der Urne.

Ja zur Ausbildungsoffensive in der Pflege
Bei der Ausbildungsoffensive in der Pflege hat der Kantonsrat in der zweiten Beratung das kantonale Einführungsgesetz (B 10) genehmigt. Abgelehnt wurde ein Antrag der Gesundheitskommission GASK. Diese hatte verlangt, dass der Kanton Luzern in der Ausbildungsoffensive das «Zentralschweizer Modell» übernimmt. Ausbildungsbeiträge wären damit bereits ab 22 Jahren ausbezahlt worden und es wäre zusätzlich eine Familienzulage ausgerichtet worden.

Ja zum Verkauf der Höhenklinik Montana
Der Kantonsrat hat dem Verkauf der Luzerner Höhenklinik Montana, einer Tochtergesellschaft der Luzerner Kantonsspital AG, nach erster Beratung grossmehrheitlich zugestimmt. Damit der Verkauf vollzogen werden kann, muss das Spitalgesetz angepasst werden. Die zweite Beratung der Vorlage (B 12) ist für die Mai-Session vorgesehen. Die Höhenklink Montana wird wegen ihrer Lage im Kanton Wallis für die rehabilitative Versorgung der Luzerner Bevölkerung nicht mehr zwingend benötigt. Sie soll deshalb an die Swiss Medical Network verkauft werden, die den Betrieb weiterführen wird. Aus der Ratsmitte wurde kritisiert, dass die Personalverbände nicht in die Verkaufsverhandlungen einbezogen worden seien und dass kein höherer Verkaufspreis erzielt werden konnte.

Weiter hat der Kantonsrat am ersten Sessionstag den Wirkungsbericht zum Finanzausgleich (B 13) zustimmend zur Kenntnis genommen.

 


Anhang
Video Debatte Beschleunigung Windkraft
Kurzprotokoll
Liste neu eröffneter Vorstösse
[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]