Der Kantonsrat wird am Montag, 18. Mai 2020, über die dringliche Beratung verschiedener Vorstösse zum Thema Corona entscheiden. Der Regierungsrat stellt wie üblich Anträge zur Dringlicherklärung. Wegen der besonderen Umstände erläutert er seine Haltung nachfolgend auch öffentlich.
Der Regierungsrat nimmt zur Dringlichkeit der Vorstösse, die das Thema Corona betreffen und für die Maisession eingereicht wurden, wie folgt Stellung:
Der Kampf gegen die Pandemie hat ein aussergewöhnlich hohes politisches Gewicht. Insofern ist die Wichtigkeit und Dringlichkeit des Themas gegeben. Davon unabhängig ist die Frage zu beurteilen, ob in der Maisession neue Massnahmen beschlossen werden müssen und ob der Kantonsrat seine Beschlüsse auf einer genügend guten Entscheidungsgrundlage fassen könnte.
Derzeit liegt kein umfassendes Bild von der Wirkung der Bundesmassnahmen und den Corona-Schäden im Kanton Luzern vor – weder in Bezug auf die Gesellschaft noch in Bezug auf die Wirtschaft oder den Staatshaushalt. Der Kantonsrat hat die Maisession angesetzt, um Pendenzen auf der Traktandenliste abzutragen. Entsprechend haben sich die Fraktionen nicht angemessen auf eine ausserordentliche Coronasession vorbereiten können.
Für eine fundierte parlamentarische Debatte, welche die aktuelle Krisenpolitik sinnvoll ergänzen könnte, stehen somit weder die nötige Zeit noch die inhaltlichen Grundlagen zur Verfügung. Das ist eine ungenügende Voraussetzung, um die drei Dutzend Vorstösse zu diesem Thema mit der gebotenen Seriosität zu behandeln.
Der Regierungsrat empfiehlt deshalb, in der auf drei Tage angesetzten Junisession, also in wenige Wochen, eine ausführliche Corona-Debatte zu führen. Damit wäre eine angemessene Auseinandersetzung des Parlaments mit den Vorstössen möglich, eine fundierte Beratung und das Fällen gut abgestützter Beschlüsse. Dem Thema würde die gebotene Sorgfalt zuteil, womit gerade auch den Anliegen der Urheberinnen und Urheber der Vorstösse am besten gedient wäre.
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