Der Regierungsrat hat die Vorschriften für die Kantonale Verwaltung im Zusammenhang mit der Eindämmung des Coronavirus angepasst. Vor dem Inkrafttreten des Beschlusses wurde der Personalverband des Kantons Uri konsultiert. Ab dem 28. September 2021 sind Mitarbeitende der Kantonalen Verwaltung Uri verpflichtet, an den repetitiven Tests teilzunehmen. Davon ausgenommen sind Personen, die mittels Zertifikat nachweisen können, dass sie geimpft oder genesen sind. Nach wie vor gilt in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben der Kantonalen Verwaltung Uri mit Publikumsverkehr grundsätzlich eine Maskenpflicht. In öffentlich nicht zugänglichen Innenräumen sowie bei Arbeiten in Aussenbereichen bleibt die generelle Maskenpflicht grundsätzlich aufgehoben.
Regierungsrat teilt Stossrichtung des Bundesrats zur Teststrategie
Der Regierungsrat hat zuhanden des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) im Rahmen einer kurzfristigen Anhörung zu verschiedenen Vorschlägen zur Anpassung der Testkostenübernahme Stellung genommen. Der Bundesrat beabsichtigt, die Anpassungen der Covid-19-Verordnung 3 auf den 11. Oktober 2021 in Kraft zu setzen.
In den Grundzügen ist der Regierungsrat mit den Vorschlägen des Bundes einverstanden. Er ersucht den Bundesrat, die Frage zu prüfen, ob Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 25. Altersjahr von der Kostenpflicht im Zusammenhang mit der Testung zur Erlangung eines Zertifikats befreit werden könnten – dies solange die erweiterte Zertifikatspflicht gilt. Es ist dem Regierungsrat wichtig, dass für die Altersgruppe bis 25 Jahre die Teilnahme am sozialen Leben und der Zugang zu Bildungseinrichtungen nicht abhängig von den finanziellen Mitteln sein darf.
Der Regierungsrat ist zuversichtlich, dass mit den ins Auge gefassten Massnahmen des Bundes schon bald eine Rückkehr zur Normalität respektive eine Lockerung der Massnahmen erfolgen kann. Nämlich dann, wenn die epidemiologische Lage sich dank einer genügend hohen Durchimpfungsrate normalisiert. Er ersucht diesbezüglich den Bundesrat, die Ausweitung der Zertifikatspflicht – insbesondere auf die Gastrobetriebe – auf den frühestmöglich vertretbaren Zeitpunkt aufzuheben und damit nicht zwingend bis zum 24. Januar 2022 zuzuwarten.
Kantonaler Zuschuss von 8 Franken an die COVID-19-Impfung in Arztpraxen
Per 30. September 2021 läuft gemäss Tarifvertrag «Impfung im COVID-19-Pandemiefall» der Tarif von 24.50 Franken für die Impfung in Arztpraxen aus. Ab dem 1. Oktober 2021 senkt der Bund den Tarif auf 16.50 Franken. Auf Empfehlung des Vorstands der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) hat der Regierungsrat beschlossen, den Tarif in Arztpraxen für drei Monate von Oktober bis Dezember 2021 mit einem Zuschuss von 8 Franken aufzufinanzieren, so dass die Abgeltung bis Ende 2021 bei 24.50 Franken bleibt. Grundsätzlich kommt den Arztpraxen gerade in der aktuellen Phase, in der die Impfquote mit allen möglichen Massnahmen möglichst rasch gesteigert werden muss, eine wichtige Rolle zu. Für das Jahr 2022 ist die GDK bestrebt, neue Lösungen zu suchen.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]