Max der Uristier: NRP-Beitrag an die Konzeptphase zur touristischen Inwertsetzung

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Max der Uristier Symbolbild

Der Regierungsrat unterstützt die Konzeptphase des Projekts «Max der Uristier» im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) mit 100’000 Franken. Der Beitrag wird je zur Hälfte von Bund und Kanton getragen. Die Mittel dienen der Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie sowie eines Businessplans mit Betriebskonzept zur möglichen touristischen und kulturellen Inwertsetzung des Holzstiers.

Der Holzstier «Muni Max» wurde für das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest (ESAF) 2025 in Mollis gebaut und entwickelte sich dort zu einem Publikumsmagneten. Es ist daher davon auszugehen, dass der Holzstier auch an einem neuen Standort eine entsprechende Anziehungskraft und touristisches Potenzial entfalten kann. Am ESAF war die Installation nicht begehbar und sie konnte lediglich von aussen betrachtet werden. Die Projektträgerschaft in Form des Vereins «Max der Uristier» beabsichtigt nun, den Holzstier künftig auf dem Nätschen oberhalb von Andermatt zugänglich zu machen und als touristisches und kulturelles Erlebnisangebot in Wert zu setzen. Das Projekt erfährt eine breite finanzielle und ideelle Unterstützung durch unterschiedlichste Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen.

Der Verein «Max der Uristier» hat ein NRP-Gesuch für einen Beitrag an die Aufwendungen der Konzeptphase gestellt. Dieses wurde von der Volkswirtschaftsdirektion geprüft. In der Konzeptphase soll aufgezeigt werden, unter welchen technischen und betrieblichen Voraussetzungen eine wirtschaftliche Nutzung möglich ist. Unter Beizug externer Fachpersonen wird eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Diese untersucht verschiedene Varianten zur touristischen und/oder kulturellen Inwertsetzung des Holzstiers, die sich hinsichtlich Zugänglichkeit, Nutzungstiefe und betrieblicher Perspektive unterscheiden. Zur Konzeptphase gehören auch ein Businessplan und ein Betriebskonzept, die gestützt auf die Ergebnisse der Studie erarbeitet werden.

Die Baueingabe ist laut Verein «Max der Uristier» für den Frühling 2026 vorgesehen. Durch die Verschiebung des ursprünglichen Standorts in die regelkonforme Freizeit- und Tourismuszone bedarf es keiner Änderung der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Andermatt.

Zusätzliche Gäste anziehen und regionale Wertschöpfung stärken

Das Projekt gehört zu den touristischen Vorhaben, die im Rahmen der Neuen Regionalpolitik unterstützt werden können. Es trägt unter anderem dazu bei, Infrastrukturen und Angebote touristisch aufzuwerten und damit zusätzliche Gäste anzuziehen sowie die regionale Wertschöpfung zu stärken. Beispiele für erfolgreich unterstützte Projekte sind die touristische Inwertsetzung des Turms von Hospental oder des Harderband-Fussgängertunnels. Gestützt darauf hat der Regierungsrat, in Ausstand von Landammann Christian Arnold sowie Bildungs- und Kulturdirektor Georg Simmen, beschlossen, die Konzeptphase «Max der Uristier» mit einem NRP-Beitrag in der Höhe von 100’000 Franken finanziell zu unterstützen. Daran beteiligt sich der Bund zur Hälfte. Ob eine darüberhinausgehende kantonale Unterstützung für den späteren Betrieb möglich ist, hängt wesentlich von den Ergebnissen der Konzeptphase ab. Ausgeschlossen bleibt weiterhin eine finanzielle Beteiligung des Kantons am Kauf, Abbau, Transport, an der Lagerung oder am Wiederaufbau des Holzkonstrukts.

Neue Regionalpolitik – Förderinstrument des Bundes und der Kantone

Die Förderung des Berggebiets, des ländlichen Raums und der Grenzregionen der Schweiz in der regionalwirtschaftlichen Entwicklung ist das Hauptziel der NRP. Mit dem Förderinstrument NRP unterstützen Bund und Kantone gemeinsam Projekte und Initiativen, die die Wettbewerbsfähigkeit solcher Gebiete nachhaltig stärken. Arbeitsplätze sollen geschaffen und so regionale Ungleichheiten abgebaut werden. Der gesetzliche Rahmen, die finanziellen Mittel wie auch inhaltliche Schwerpunkte werden durch das Parlament beschlossen und die Umsetzung wird mittels Mehrjahresprogrammen vom Bund verantwortet. Die Kantone erarbeiten darauf abgestimmt Umsetzungsprogramme für jeweils vier Jahre. Darin werden Förderschwerpunkte detaillierter ausgearbeitet und auf die Gegebenheiten und spezifischen Herausforderungen des jeweiligen Kantons angepasst. So werden der optimale Einsatz und die bestmögliche Wirkung der zur Verfügung stehenden Unterstützungsgelder angestrebt. Bis zu einer Höhe von 1 Mio. Franken à fonds perdu oder 5 Mio. Franken Darlehen entscheidet der Regierungsrat über NRP-Fördergesuche.