Im Auftrag des Regierungsrats hat die Bildungs- und Kulturdirektion im Sommer 2024 die Vernehmlassung zur revidierten Verordnung über den freiwilligen Musikunterricht an der Volksschule durchgeführt. Im Kern geht es darum, dem Kanton zu ermöglichen, der Musikschule Uri zukünftig höhere finanzielle Beiträge auszurichten. Das Ergebnis der Vernehmlassung zeigt nun, dass die Grundidee der Revision grossmehrheitlich auf Zustimmung stösst.
Der freiwillige Musikunterricht ist gemäss Gesetz über Schule und Bildung eine Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden. Dabei obliegt es dem Kanton obliegt, den freiwilligen Musikunterricht für Lernende der Volksschule und der Sekundarstufe II durch Beiträge zu unterstützen. Im Nachgang zur Volksabstimmung vom 25. September 2022 zur Revision des Bildungsgesetzes beziehungsweise im Rahmen der Anschlussgesetzgebung ist auch die Verordnung über den freiwilligen Musikunterricht an der Volksschule zu revidieren.
Stabile Schulgelder, chancengerechtere Tarifierung
Die Verordnung über den freiwilligen Musikunterricht an der Volksschule regelt die Art und Weise, wie der Kanton den genügenden, qualitativ guten, freiwilligen Musikunterricht sicherstellt. Kern der Revision ist es, dem Kanton zu ermöglichen, der Musikschule Uri künftig höhere finanzielle Beiträge auszurichten. Das würde es der Musikschule Uri erlauben, die Schulgelder stabil zu halten und gleichzeitig eine chancengerechte Tarifierung einzuführen. Weiter soll der Kanton künftig die Möglichkeit erhalten, vorab Angebote der Musikschule in der musikalischen Begabtenförderung zu unterstützen. Mit diesen Neuerungen verbunden wäre seitens Kanton ein finanzieller Mehraufwand von rund 88’000 Franken pro Jahr. Diese zusätzlichen Mittel kämen einer breiten Bevölkerung zugute: Mit rund tausend Lernenden gehört die Musikschule Uri zu den grössten Anbietern von ausserschulischen Aktivitäten in Uri. Im Übrigen beinhaltet die Revision keine tiefgreifenden Eingriffe in das heute geltende System des freiwilligen Musikunterrichts an der Volksschule. In organisatorischer und personeller Hinsicht bleibt die Revision für Kanton (und Gemeinden) somit ohne Wirkung.
Die Vernehmlassung zur revidierten Verordnung wurde im Sommer 2024 durchgeführt. Fast alle Teilnehmer stimmten dem Revisionsvorhaben im Grundsatz zu. Auch die vorgeschlagenen materiellen Änderungen fanden grösstenteils eine Mehrheit. Geplant ist nun, dass die revidierte Verordnung wie vorgesehen am 5. Februar 2025 dem Landrat zum Beschluss unterbreitet werden kann. Sie könnte sodann am 1. August 2025 in Kraft treten.
Hinweis: Der Auswertungsbericht zur Vernehmlassung zur revidierten Musikschulverordnung ist auf der Website des Kantons Uri verfügbar: www.ur.ch > Aktuelles > Vernehmlassungen.